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Bundestagswahl: 1. Sitzung des Bundeswahlausschusses am 12. August 2005

Wiesbaden (ots)

Der Bundeswahlleiter Johann Hahlen hat den
Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung für die Wahl zum 16.
Deutschen Bundestag,
für Freitag, 12. August 2005, 11.00 Uhr,
in Raum 3.101 Anhörungssaal des Deutschen Bundestages,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1)
in Berlin
eingeladen.
In der öffentlichen Sitzung erörtert und entscheidet der
Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen
Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 18. September 2005.
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur
bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:
1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne
Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl des 16.
Deutschen Bundestages als Parteien im Sinne des Paragrafen 2
Parteiengesetz anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien
werden nur dann zur Bundestagswahl 2005 zugelassen, wenn sie dem
zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können.
Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 16.
Deutschen Bundestag am 18. September 2005 nicht als Parteien
anerkennt, können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Bis zum Ablauf der
gesetzlichen Ausschlussfrist am 2. August 2005 haben 55 Vereinigungen
dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2005
angezeigt (zur Bundestagswahl 2002 waren es 47 Vereinigungen).
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 12. August 2005 nicht über
die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten zur Wahl des
16. Deutschen Bundestages. Über die Zulassung von
Kreiswahlvorschlägen entscheiden die zuständigen Kreiswahlausschüsse
und über die Zulassung von Landeslisten die zuständigen
Landeswahlausschüsse am 19. August 2005.
Erst am Donnerstag, dem 25. August 2005, wird der
Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die
Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch
Landeswahlausschüsse entscheiden.
Weitere Auskünfte gibt:
Heinz-Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
Wichtige Hinweise:
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses ist öffentlich. Jedoch
müssen interessierte Zuschauer vor Betreten der Bundestagsgebäude
eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich ausweisen.
Medienvertreter müssen sich, sofern sie keine Dauerakkreditierung
besitzen, vorher über die Pressestelle des Deutschen Bundestages
akkreditieren lassen:
Deutscher Bundestag, Pressestelle, Wilhelmstraße 65, 11011 Berlin
Telefon: (030) 227 – 329 24 oder – 329 29.
Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden gebeten, sich bis zum
11. August 2005, 10 Uhr, bei der Pressestelle anzumelden.
Der Zugang zum Marie-Elisabeth-Lüders-Haus erfolgt ausschließlich
über den Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1.
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird live vom
Parlamentsfernsehen übertragen und auch mittels Web-TV über
www.bundestag.de verbreitet. Für technische Rückfragen zur
Liveübertragung steht Herr Matthias Ebert vom Parlamentsfernsehen
unter der Telefonnummer (0160) 61 21 590 zur Verfügung.
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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