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26,7 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2024

WIESBADEN (ots)

  • 48,6 % der Verunglückten auf E-Scootern waren jünger als 25 Jahre
  • Häufigste Unfallursache: Falsche Straßenbenutzung
  • Unfallkalender zeigt, an welchen Tagen besonders viele mit dem E-Scooter verunglücken

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist weiter gestiegen. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden - das waren 26,7 % mehr als im Jahr zuvor (9 425 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Zahl der Todesopfer ist damit gegenüber 2023 ebenfalls gestiegen, damals starben 22 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1 513 Menschen wurden im Jahr 2024 bei solchen Unfällen schwer verletzt und 11 433 leicht.

10 886 oder 83,9 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch alle 27 Todesopfer. Zudem waren 508 oder 4,7 % der Verunglückten, die selbst auf einem E-Scooter unterwegs waren, Mitfahrerinnen oder Mitfahrer. Im Jahr 2023 waren noch 328 oder 3,9 % der Verunglückten auf E-Scootern Mitfahrende. Laut Straßenverkehrsordnung sind E-Scooter nur für eine Person vorgesehen, das Mitfahren weiterer Personen ist nicht erlaubt.

Anteil an allen Unfällen mit Personenschaden binnen Jahresfrist von 3,2 % auf 4,1 % gestiegen

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2024 registrierte die Polizei insgesamt 290 701 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, lediglich an 4,1 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt. Gegenüber 2023 mit damals 3,2 % ist der Anteil allerdings gestiegen.

Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2024 hat die Polizei deutschlandweit rund 93 279 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren, das waren 32,1 % aller Unfälle mit Personenschaden. 445 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs waren, kamen dabei ums Leben, 13 919 wurden schwer verletzt, 79 242 leicht.

Junge Menschen besonders häufig in E-Scooter-Unfälle verwickelt

Besonders junge Menschen sind in E-Scooter-Unfälle verwickelt. 48,6 % der im Jahr 2024 verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre, 82,0 % waren jünger als 45 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,3 % zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil der unter 25-Jährigen mit 21,4 % deutlich niedriger. Gleichzeitig waren nur 48,3 % von ihnen jünger als 45 Jahre. Dagegen war ein deutlich größerer Teil (20,5 %) 65 Jahre oder älter. Ein Grund für die Unterschiede dürfte sein, dass jüngere Menschen im Allgemeinen mehr mit E-Scootern unterwegs sind als ältere.

Häufigste Unfallursache war falsche Straßenbenutzung

Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Häufig registriert die Polizei mehrere Fehlverhalten. Das häufigste Fehlverhalten der E-Scooter-Fahrenden mit einem Anteil von 21,2 % war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrenden das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (12,4 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,8 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 5,9 %. Nicht angepasste Geschwindigkeit war das dritthäufigste Fehlverhalten, das die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern feststellte (8,0 %), danach folgte die Missachtung der Vorfahrt (6,2 %).

50,5 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden verletzten sich bei Zusammenstößen mit Pkw

Von den 11 944 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2024 waren 31,4 % Alleinunfälle - das heißt, es gab keine Unfallgegnerin beziehungsweise keinen Unfallgegner. 14 der 27 tödlich Verunglückten auf E-Scootern kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Von den Verletzten verunglückten 35,3 % bei Alleinunfällen.

An 7 948 (66,5 %) E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (5 302 Unfälle). Bei solchen Zusammenstößen mit Autos verletzten sich 50,5 % der verunglückten E-Scooter-Nutzenden, 7 starben. Zum Vergleich: An 1 140 (14,3 %) E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,7 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden.

Bei Unfällen mit zwei Beteiligten trug zu 47,6 % die oder der E-Scooter-Fahrende die Hauptschuld am Unfall. Betrachtet man, wer der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin war, gibt es durchaus Unterschiede: Bei Zusammenstößen mit einem Pkw (5 302 Unfälle) waren die E-Scooter-Fahrenden nur in 35,2 % der Fälle die Hauptverursacherinnen oder Hauptverursacher. Bei Unfällen mit Fahrradfahrenden (1 140 Unfälle) waren es 72,7 % und bei Unfällen mit einer Fußgängerin oder einem Fußgänger (869 Unfälle) waren es sogar 87,7 % der Unfälle, an denen die E-Scooter-Fahrenden die Hauptschuld trugen.

53,7 % der E-Scooter-Unfälle ereigneten sich in Großstädten

Unfälle mit E-Scootern geschehen besonders häufig in Großstädten. Im Jahr 2024 wurden 53,7 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert. Bei Unfällen mit Pedelecs (29,6 %) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor (45,1 %) war der Anteil deutlich geringer. 30,9 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Bei Unfällen mit Pedelecs waren es dagegen 12,2 %, bei Fahrrädern ohne Motor 26,7 %.

Methodische Hinweise:

Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.

E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Weitere Informationen:

Unser Unfallkalender gibt einen Überblick darüber, an welchen Tagen der vergangenen vier Jahre besonders viele E-Scooter-Fahrende verunglückt sind - und an welchen besonders wenige.

Informationen zur Nutzung von Verkehrsmitteln gibt die Studie "Mobilität in Deutschland".

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Verkehrsunfälle
Telefon: +49 611 75 4852
www.destatis.de/kontakt

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Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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