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Ausländische Berufsabschlüsse: 5 % mehr Anerkennungen im Jahr 2021
46 900 Abschlüsse in Deutschland anerkannt - auch mehr Neuanträge gestellt

WIESBADEN (ots)

Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse ist auch im Jahr 2021 gestiegen. Allerdings war der Zuwachs erneut schwächer als in den Jahren von 2016 bis 2019: So wurden 2021 bundesweit 46 900 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5 % mehr Anerkennungen als im Jahr 2020 (44 800), als die Zahl ebenfalls um 5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen war. Die zweistelligen Zuwachsraten der Jahre 2016 bis 2019 wurden damit nicht mehr erreicht. Auch die Zahl der Neuanträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses stieg 2021 im Vorjahresvergleich um 5 % auf 43 900 (2020: 42 000), nachdem sie im Jahr 2020 gegenüber 2019 gesunken war. Inwiefern das seit März 2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Corona-Pandemie diese Ergebnisse beeinflussten, lässt sich anhand der Daten nicht beurteilen.

Zwei Drittel aller Anerkennungen in medizinischen Gesundheitsberufen

Wie in den Vorjahren waren auch 2021 rund zwei Drittel (31 400) aller anerkannten Berufsabschlüsse im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe zu verzeichnen. Auch hier gab es im Vorjahresvergleich einen Anstieg um 5 % (2020: 29 900). Der stark positive Trend der Vorjahre in dieser Berufsgruppe schwächte sich damit weiter ab. Schon 2020 hatte sich hier der Anstieg der Zahl der Neuanerkennungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich auf 8 % verlangsamt. 2019 hatte der Anstieg noch bei 24 % und 2018 bei 27 % gelegen.

Seit 2020 werden in Deutschland die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, die 2021 mehr als die Hälfte (56 %) aller anerkannten Berufsabschlüsse im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe ausmachten, mit der Ausbildung in der Altenpflege zum einheitlichen Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die große Mehrheit der Anerkennungen entsprechender ausländischer Abschlüsse erfolgte 2021 noch im abzulösenden Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (16 000), aber es wurden auch 900 Anerkennungen im neuen Beruf Pflegefachfrau/-mann registriert. In den auslaufenden Berufen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in wurden 2021 noch 700 und im Beruf Altenpfleger/-in noch 100 Qualifikationen anerkannt.

Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen am häufigsten anerkannt

Die Liste der am häufigsten anerkannten Berufe hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert: Sie wird weiterhin angeführt vom Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit 16 000 Anerkennungen (2020: 15 500). Mit deutlichem Abstand folgten die Berufe Arzt/Ärztin mit 8 200 (2020: 7 600), danach die länderrechtlich geregelten Berufe Ingenieur/-in mit 2 200 (2020: 2 500), Lehrer/-in mit 1 700 (2020: 2 100) und Erzieher/-in mit 1 300 Anerkennungen (2020: 1 200).

Berufsabschlüsse aus Bosnien und Herzegowina am häufigsten anerkannt

Im Jahr 2021 wurden Berufsabschlüsse aus über 170 Ausbildungsstaaten als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Anerkennungen von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (10 500), übrigem Europa (17 700) und Asien (12 400) lagen deutlich vor den anderen Regionen der Welt. Nach einzelnen Staaten betrachtet wurden Anträge aus Bosnien und Herzegowina (4 400), den Philippinen (3 500) und Serbien (2 900) am häufigsten positiv beschieden.

Insgesamt 59 800 bearbeitete Anerkennungsverfahren

Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen im Jahr 2021 rund 59 800 (2020: 59 000) Anerkennungsverfahren. Vier von fünf Verfahren betrafen reglementierte Berufe (48 300), ein Fünftel nicht reglementierte Berufe (11 500). Der überwiegende Teil (rund 80 %) der bearbeiteten Verfahren unterlag dem Bundesrecht, rund 20 % dem Landesrecht.

Weitere Informationen:

Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Pressekontakt:

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Telefon: +49 611-75 34 44

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