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Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2 257 Euro brutto im Monat

WIESBADEN (ots)

  • Mindestlohn in Deutschland bei 48 % des durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes
  • Anhebung der Lohnuntergrenze in 19 von 21 EU-Staaten mit Mindestlohn

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1 621 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erreicht der Mindestlohn damit gegenwärtig 48 % des durchschnittlichen Bruttoverdienstes (Median) aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes anzuheben.

Insgesamt gilt gegenwärtig in 21 der 27 EU-Staaten ein gesetzlicher Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 750 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (332 Euro), Lettland (500 Euro) und Rumänien (515 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 1 074 Euro die südeuropäischen Länder Portugal (823 Euro), Malta (792 Euro) und Griechenland (774 Euro) übertrifft. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland werden in Luxemburg (2 257 Euro), Irland (1 775 Euro), den Niederlanden (1 725 Euro) und Belgien (1 658 Euro) gezahlt.

Anhebung der Lohnuntergrenze: Osteuropäische Staaten holen auf

In 19 der 21 EU-Staaten mit Mindestlohn liegt die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2022 höher als im Vorjahreszeitraum. Neben Deutschland (+3 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2021) stieg er vor allem in den osteuropäischen Staaten relativ deutlich. In Ungarn liegt der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 rund 22 % höher als im Vorjahreszeitraum. In Litauen beträgt das Plus 14 %, in Tschechien 13 %. Damit holen die osteuropäischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU bleiben aber deutlich. In Deutschland soll der Mindestlohn bis zum 1. Oktober 2022 in zwei weiteren Schritten auf 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde steigen.

Lohnunterschied verringert sich unter Berücksichtigung der Kaufkraft

Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 7:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.

Kein Mindestlohn

Sechs der 27 EU-Staaten, darunter einige mit überdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies sind Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.

Methodische Hinweise:

Der nationale Mindestlohn wird gesetzlich geregelt. Mindestlöhne sind Bruttobeträge, das heißt vor Abzug eventueller Abgaben wie zum Beispiel Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Solche Abzüge variieren von Land zu Land.

Um die Höhe des Mindestlohns EU-weit vergleichen zu können, wurden Mindestlöhne auf Stundenbasis auf einen durchschnittlichen Monat hochgerechnet. Für Deutschland wurden dabei für eine Vollzeitkraft 38 Wochenstunden und eine durchschnittliche Wochenanzahl von 4,345 Wochen pro Monat unterstellt. Die Wochenstunden fallen derzeit wegen des coronabedingten Einsatzes von Kurzarbeit in Deutschland unterdurchschnittlich aus.

Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttoverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.

Weitere Ergebnisse zu Mindestlöhnen im Verhältnis zum Bruttomedianverdienst sowie zu Mindestlöhnen in Euro sowie unter Berücksichtigung der Kaufkraft finden Sie in der Eurostat-Datenbank.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Pressekontakt:

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Pressestelle
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