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Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt: Grundgesetz der Statistik vor 50 Jahren verabschiedet

Wiesbaden (ots)

Vor 50 Jahren am 3. Juli 1953 wurde das
Bundesstatistikgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das
"Grundgesetz" der amtlichen Statistik in Deutschland wird damit ein
halbes Jahrhundert alt.
Das Bundesstatistikgesetz wurde im Jahre 1987 grundlegend
novelliert, um das vom Bundesverfassungsgericht in seinem
Volkszählungsurteil von 1983 herausgearbeitete Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung und der Verbreitung
von statistischen Daten zu gewährleisten. Die seither gebotene
strikte Trennung der amtlichen Statistik von der staatlichen
Exekutive und die zum Schutz des Statistikgeheimnisses getroffenen
Regelungen haben sich bei der dann durchgeführten Volkszählung
bewährt und gewährleisten einen zuverlässigen Schutz des
informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger bei der
Statistikproduktion.
Mit dem Übergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft
und der dynamischen Entwicklung der Internet-Nutzung steht die
amtliche Statistik in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Es ist
deshalb an der Zeit, darüber nachzudenken, inwieweit das
Bundesstatistikgesetz den heutigen Anforderungen an die amtliche
Statistik in Deutschland als Teil des Europäischen Statistischen
Systems angepasst werden sollte.
Bei der Datengewinnung muss sich die amtliche Statistik den
Forderungen nach Bürokratieabbau stellen und die Belastung der
Auskunftgebenden soweit wie möglich senken. Zugleich soll die
amtliche Statistik - so wollen es ihre Kunden - immer höheren
quantitativen und qualitativen Anforderungen genügen. Die
Halbwertzeit des Wissens wird immer kürzer. Moderne Informations- und
Kommunikationstechnologien ermöglichen z.B. heute eine Nutzung
statistischer Mikrodaten, an die vor 50 Jahren noch niemand dachte.
Demographische Veränderungen, die anstehenden Reformen der
Sozialsysteme, die europäische Integration und vor allem die
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion erfordern schnelle und
flexible Anpassungen des statistischen Programms.
Damit die Bundesstatistik auch in Zukunft die objektive und
unabhängige Informationsquelle für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft
und Gesellschaft einschließlich der Medien bleibt, sollte das
Bundesstatistikgesetz der amtlichen Statistik bei ihrer Arbeit mehr
Flexibilität ermöglichen.
Der Statistische Beirat - das vom Bundesstatistikgesetz
eingerichtete Beratungsgremium der Nutzer und Befragten der
Bundesstatistik - hat am 17. Juni 2003 Empfehlungen zur
Modernisierung des rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik
beschlossen und die Bundesregierung gebeten, das deutsche
Statistikrecht - insbesondere das Bundesstatistikgesetz - in der 15.
Legislaturperiode zu überarbeiten.
Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Roland Gnoss,
Telefon: (0611) 75-2773,
E-Mail:  roland.gnoss@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

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Statistisches Bundesamt
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Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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