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Bundeszahnärztekammer

BZÄK-Präsident fordert fachbezogene Verwendung von Studiengebühren

Berlin (ots)

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr.
Dr. Jürgen Weitkamp, erwartet nach dem Beschluss der Karlsruher
Verfassungsrichter über die Zulässigkeit von Studiengebühren keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen des
zahnärztlichen Berufsstandes in Deutschland. Weitkamp bezieht sich
dabei auf eine Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte, Köln,
(IDZ), nach der in den kommenden Jahren mit einem Zuwachs bei der
Zahl berufstätiger Zahnärzte in Deutschland auszugehen ist.
Weitkamp fordert, die aus den Studiengebühren erzielten Einnahmen
ausschließlich der Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Die Erwartung
der Fakultäten und Fachbereiche, die theoretische und praktische
Ausbildung durch eine umfassende personelle Betreuung zu verbessern,
sei auch ein hohes Anliegen der BZÄK. "Wir setzen darauf, dass es bei
Studiengebühren nicht nur einen Wettbewerb um deren Höhe geben wird,
sondern auch um einen Wettbewerb der Lehre", so Weitkamp. Dem Konzept
der präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde komme
auch in diesem Zusammenhang in der akademischen Ausbildung eine
besondere Bedeutung zu.
Hinweis für die Redaktionen: Die IDZ-Studie ist unter dem Titel
"Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs an zahnärztlichen
Leistungen bis zum Jahr 2020" als Band 29 der Materialienreihe des
IDZ erschienen.

Pressekontakt:

Jette Krämer,
Tel.: 030/ 40005-150,
j.kraemer@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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