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Infektionsschutzgesetz: Göring-Eckardt warnt vor Übergriffen von Demonstranten auf Parlamentarier/Grünen-Fraktion erhielt 30.000 Hass-Mails

Berlin (ots)

Grünen-Fraktionschefin Göring-Eckardt hat vor der Bundestagsabstimmung über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes an diesem Mittwoch vor Übergriffen antidemokratischer Gruppen auf Parlamentarier gewarnt. "Kritik und Widerspruch gegen Gesetze sind legitim. Eine Grenze ist überschritten, wenn Abgeordnete in ihrer freien Mandatsausübung behindert oder eingeschüchtert werden sollen", sagte Göring-Eckardt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch). "Ich finde es perfide, wie insbesondere rechte Gruppen Verschwörungstheorien verbreiten und hetzen", sagte sie. "Wir haben in der Fraktion gut 30.000 Massenmails bekommen, viele davon sind nur krude. Da wird behauptet, mit dem Gesetz solle die Demokratie abgeschafft werden, Vergleiche zu Diktaturen werden gezogen. Das ist absurd", sagte Göring-Eckardt. "Wer auch immer diesen Mailangriff organisiert: Die wollen unsere Demokratie ins Wanken bringen und unseren demokratischen Parlamentarismus stören", sagte sie. Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut. Demonstrierende müssten sich aber an die Auflagen halten. "Ich kann nur hoffen, dass die Berliner Polizei von den schlechten Erfahrungen im Sommer am Reichstag und zuletzt von dem Desaster in Leipzig gelernt hat und so etwas nicht zulassen wird. Sie müssen den Bundestag schützen und sicherstellen, dass das Parlament seine Arbeit machen kann", mahnte Göring-Eckardt. Göring-Eckardt verteidigte das Infektionsschutzgesetz. "Das Parlament stellt nun die Corona-Maßnahmen auf eine verlässliche rechtliche Grundlage. Der Bundestag definiert den Rahmen, innerhalb dessen die Regierung in Bund und Ländern handeln können", sagte sie. "Wir haben dafür sorgen können, dass die erweiterten Kompetenzen der Regierungen zeitlich befristet werden." Das sei ein Fortschritt. Im Internet wird seit Tagen zum Widerstand vor allem von rechten Gruppen gegen das Infektionsschutzgesetz aufgerufen, das der Bundesregierung im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite besondere Rechte gewährt.

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