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Rheinische Post: Kommentar
Grundgesetz und Religionsfreiheit = Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Wenn eine vollverschleierte Frau durch unsere Straßen geht und geltend macht, das sei Ausdruck ihrer Religion, nach deren Regeln sie aus freier Entscheidung lebe, kommt das nicht nur Christen zustehende Grundrecht auf freier Religionsausübung in Artikel 4 der Verfassung ins Spiel. Dann wird es für den Staat schwierig, das für Versammlungen unter freiem Himmel geltende spezielle Vermummungsverbot zum generellen Burka-Verbot auszudehnen. Freiheit ist das Recht, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Religionsfreiheit schließt das Recht ein, sich abstoßend, zumindest verstörend zu kleiden. Die Mehrheit in Deutschland mag eine weithin anonymisierte Burka-Gestalt für eine gesichtslose, unzeitgemäße Zumutung halten, die nicht passt. Aber der freiheitliche Verfassungsstaat darf nicht alles, was einer Mehrheit nicht passt, passend machen. Also: Ja zu speziellen Verschleierungsverboten, wenn andere Grundrechte mit dem der Freiheit der Religionsausübung kollidieren, aber nein zu einem pauschalen Burka-Verbot. Jenseits des Rechts gilt der gesellschaftliche Appell, mit dem Licht der Vernunft gewisse Pathologien der Religion auszuleuchten.

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