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Rheinische Post: Kommentar: Weitreichendes Recht für Patient

Düsseldorf (ots)

Bei dem Versuch, das Ende des Lebens per Gesetz
zu regeln, hat das Parlament in Berlin eine missglückte Vorstellung 
gegeben. Sechs Jahre lang haben die Abgeordneten über ein Gesetz zur 
Patientenverfügung debattiert, um sich schließlich über die 
Geschäftsordnung zu zanken. Dieses wichtige und hochsensible Thema 
hätte mehr Nachdenklichkeit als Taktik bedurft.
Am Ende hat ein Gesetzentwurf die meisten Stimmen bekommen, der den 
Patienten viel Freiheit zur Selbstbestimmung gibt, aber auch eine 
große Last auferlegt. Der Mensch kann nun verfügen, dass er jede Form
der Intensivmedizin ablehnt, wenn er so krank ist, dass er sich nicht
mehr selbst äußern kann. Wenn er dies aufschreibt, ohne die Umstände 
zu erklären, dann gibt es eine Chance, dass er nach einem Unfall doch
von den Ärzten gerettet wird. Wenn er aber ausdrücklich verfügt, dass
die Ablehnung von Schläuchen und Apparaten grundsätzlich gilt, müssen
die Ärzte ihn sterben lassen.
In der Debatte um die Patientenverfügung wurde ein großer Fehler 
gemacht: Stets wurde die Angst geschürt, der Mensch dürfe am Ende 
seines Lebens nicht sterben. Per Gesetz ist nun keine Beratung 
vorgeschrieben, bevor ein Bürger seinen Patientenwillen verfügt. 
Notwendig ist eine umfassende Information aber dennoch.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

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