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Weser-Kurier: Kommentar von Andreas Kölling zum Urteil im Goldbären-Streit

Bremen (ots)

Rechtssicherheit ist in einem demokratisch verfassten Staatswesen ohne Zweifel ein hohes Gut. Aber braucht es tatsächlich Rechtssicherheit in der Frage, ob eine hochwertige Schokoladen-Hohlfigur in Goldpapier mit niedrigpreisiger Naschware aus Fruchtgummi im Kunststoffbeutel ernsthaft verwechselt werden kann? Auch wenn beides Bärchen sind? So wie es aussieht, wird sich demnächst also das höchste deutsche Gericht mit dieser geradezu weltbewegenden Frage befassen müssen. Juristen werden empört einwenden, dass es durchaus im Verbraucherinteresse und im Interesse der Besitzer von Patent- und Markenrechten sei, dass nun endlich höchstrichterlich geklärt wird, ob eine goldfarbene dreidimensionale Produktgestaltung die eingetragene Wortmarke "Goldbär" verletzen kann. Mit solch einer Kollision hatte sich die deutsche Rechtsprechung zuvor noch nie befassen müssen. Zum Glück, möchte man sagen, denn ganz offensichtlich gibt es wichtigere Dinge, denen sie sich intensiv widmen könnte. Sollte jemand auf die Idee kommen, einen ähnlichen Streit vom Zaun zu brechen, den mag der gerichtlich festgesetzte Streitwert von fünf Millionen Euro davon abhalten. Oder der gesunde Menschenverstand.

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