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Börsen-Zeitung: Flowers im Rampenlicht, Kommentar zu Enteignungsgesetz und Hypo Real Estate von Angela Wefers

Frankfurt (ots)

Selten hat der Finanzausschuss des Bundestags
einen solchen Medienauftrieb erlebt. Auf der Tagesordnung stand ein 
ungewöhnlicher Gesetzentwurf. Im Zuge der Finanzkrise soll als letzte
aller Möglichkeiten die Enteignung von Aktionären erlaubt sein, wenn 
dies der Rettung eines systemrelevanten Finanzinstituts dient. Der 
Entwurf ist faktisch auf den maroden Immobilienfinanzierer Hypo Real 
Estate (HRE) zugeschnitten, der nur noch mit staatlicher Hilfe 
überleben kann. Das Hauptinteresse der Medien galt jedoch kaum dem 
ordnungspolitischen Sündenfall, sondern HRE-Großaktionär Christopher 
Flowers. Der nutzte indessen nicht die Gelegenheit, seine Position 
vor der Kamera deutlich zu machen, sondern kam dezent durch den 
Seiteneingang und konzentrierte sich auf die Abgeordneten.
Klar ist, da waren sich die Sachverständigen samt Flowers einig, 
dass die HRE nur noch mit staatlicher Hilfe überleben kann. Zu groß 
ist der Kapitalbedarf des Instituts und das Vertrauen zu sehr 
erschüttert, als dass private Investoren hier noch etwas retten 
könnten. Die umstrittene Frage, wie viele Anteile der Staat für die 
Restrukturierung tatsächlich braucht - 75% oder gar 100% - und ob der
Bund die Gruppe um Flowers zum Verkauf zu einem vor dem Steuerzahler 
vertretbaren Preis bewegen kann, ist dagegen müßig. Die erforderliche
Rekapitalisierung, die bis an 10 Mrd. Euro heranreichen dürfte, wird 
den Bund durch den Verwässerungseffekt ohnehin in die Nähe von 100% 
bringen.
Viel bedrohlicher als Flowers mit seinem spürbaren Anteil an HRE 
sind aktuell die übrigen Kleinaktionäre. Während für Flowers derzeit 
die einzige Chance darin liegt, sein Investment eventuell zu retten, 
indem er konstruktiv mit dem Bund zusammenwirkt, reicht die Klage 
eines einzelnen Kleinaktionärs aus, um die HRE-Rettung zu verzögern 
und zu gefährden. Das Gesetz sieht zwar Erleichterungen bei den 
aktienrechtlichen Vorgaben für Kapitalmaßnahmen und die nötigen 
Beschlüsse vor, kann aber das letzte Risiko nicht ausschließen.
Bis Freitag muss der Bundestag über dieses zweite 
Bankenrettungspaket entscheiden, denn die Zeit drängt. Ungelöst 
bleiben darin die Fragen einer Bad Bank und des Umgangs mit möglichen
weiteren Fällen wie HRE, für die das aktuelle Insolvenzrecht nicht 
ausreicht. Damit ist der Weg für ein drittes Bankenrettungspaket 
vorgezeichnet.

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