ARD legt Beschwerde ein
Köln (ots)
Die ARD wird gegen die Entscheidung des Landgerichts München I, einen Antrag der ARD auf eine einstweilige Verfügung gegen die Münchener KirchGruppe und ihre Sportrechteagentur ISPR abzulehnen, Beschwerde beim Oberlandesgericht München einlegen. Der stellvertretende ARD-Vorsitzende Peter Voß wertete die heutige Erklärung der Münchener Richter als "zeitlichen Rückschlag, aber nicht als Niederlage in der Sache", denn damit sei keine Aussage über die Entscheidung in der Hauptsache verbunden. Voß: "Wir nehmen das Ergebnis dieser ersten Eilentscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis. Wir wußten von Anfang an, daß es ein harter und dorniger Weg ist, den wir einschlagen mußten. Im Interesse der Öffentlichkeit müssen wir ihn unbeirrt zu Ende gehen, wenn die KirchGruppe sich nicht kompromißbereit zeigen sollte. Wir werden also notfalls bis zur letzten Instanz das Recht auf Kurzberichterstattung rechtlich einfordern. Ich bin überzeugt, am Ende geht die ARD als Sieger vom Platz." Unabhängig von dem weiteren Verlauf des Rechtsstreits werde die "Tagesschau" am kommenden Samstag im Rahmen der von KirchMedia bisher zugestandenen Möglichkeiten über das Spiel FC Bayern München gegen Schalke 04 berichten, teilte Voß mit.
Voß betonte, das vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Recht auf Kurzberichterstattung gehe deutlich über die bisher vertraglich vereinbarten Möglichkeiten hinaus. "Wir werden deshalb nur dann mit Kirch auf einen gemeinsamen Nenner kommen, wenn die Gegenseite davon abrückt, ausnahmslos an allen 34 Spieltagen die für "ran" geblockten Spiele endgültig für die Tagesschau zu sperren." Eine Nachrichtenredaktion müsse zweieinhalb Stunden nach Spielschluß die Möglichkeit haben, in jedem Fall über das dann aus ihrer Sicht interessante und wichtigste Spiel in Wort und Bild zu berichten. Voß bestätigte, daß ein vom DFB angeregtes Spitzengespräch in der nächsten Woche stattfinden soll. Ort und Zeitpunkt würden noch festgelegt.
Rückfragen: ARD-Sprecher Rüdiger Oppers, Tel. 0221/220-1867
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