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ARD-Vorsitzender Raff: "Karlsruhe hat Weitblick bewiesen!" - Digitale Weiterentwicklung unverzichtbar - Indexierung der Rundfunkgebühr "interessante Option"

Köln (ots)

Nach dem gestrigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts sieht der ARD-Vorsitzende Fritz Raff den 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Das Gericht habe nicht nur 
seine bisherige Rechtsprechung von 1994 bestätigt, sondern für die 
digitale Medienwelt fortgeschrieben. Auch der Vorsitzende der 
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), Volker Giersch,  begrüßte, dass 
das Bundesverfassungsgericht den besonderen gesellschaftlichen Wert 
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben hat. Dabei komme 
den Gremien der Landesrundfunkanstalten und der GVK eine wichtige 
Hüter- und Kontrollfunktion zu.
Der ARD-Vorsitzende kündigte einen "verantwortungsbewußten Umgang 
mit dem Richterspruch" an. Befürchtungen, die nächste 
Gebührenerhöhung werde nach diesem Urteil besonders üppig ausfallen, 
entbehrten jeder Grundlage: "Wir haben unseren Bedarf für die neue 
Gebührenrunde äußerst zurückhaltend angemeldet und liegen damit in 
der Größenordnung der zu erwartenden Inflationsrate." Die letzte 
Gebührenerhöhung für die ARD sei sogar unterhalb der Inflationsrate 
geblieben. Der erneute Hinweis der Verfassungsrichter auf die 
Möglichkeit, die Rundfunkgebühr künftig zu indexieren, bezeichnete 
Raff als "interessante Option, um die Festsetzung der Gebühr von 
sachfremden Erwägungen frei zu halten."
Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde kommentierte Raff mit den 
Worten: "Karlsruhe hat Weitblick bewiesen!" Der Senat habe deutlich 
gemacht, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen 
Medienwelt eine unverzichtbare Rolle zukomme: "Die Verfassungsrichter
sind der Überzeugung, dass sich allein über den Markt die für die 
Demokratie besonders wichtige inhaltliche Vielfalt der Meinungen 
nicht sichern lässt." Die digitalen Angebote der ARD seien deshalb 
nicht Selbstzweck: "Sie garantieren den Menschen auch weiterhin 
unabhängige Berichterstattung, Orientierung und Verlässlichkeit in 
einer ansonsten von kommerziellen Interessen und 
Konzentrationsbestrebungen bestimmten Medienwelt."
Raff äußerte sich erfreut, dass dem öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk nicht die Mittel versagt werden dürfen, die er im 
publizistischen Wettbewerb mit seinen kommerziellen Konkurrenten 
benötigt: "Es war wichtig, dass das Gericht festgestellt hat: Die 
Rundfunkgebühr ist auch weiterhin frei von sachfremden Erwägungen 
festzusetzen."
Raff bekräftigte: "Das neue Urteil ist eine Chance für den 
Rundfunk wie für die Länder unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Ich 
habe den Eindruck, dass auch auf Länderseite das Urteil als ein Stück
Mehr an Rechtssicherheit verstanden wird."
Der GVK-Vorsitzende Volker Giersch wies darauf hin, dass der 
öffentlich-rechtliche Auftrag weiter zu präzisieren und an die sich 
rasch wandelnden Markt- und Technikbedingungen anzupassen sei. 
"Geeignete Ansatzpunkte dazu bieten", so Giersch, "die Fortschreibung
der ARD-Digitalstrategie und die programmlichen Leitlinien."

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken
0681-602-2040
pressestelle@ard.de

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