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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

HBG-Novelle 2003/2004 passiert den Bundesrat

Berlin (ots)

Die Novelle des Hypothekenbankgesetzes hat am
vergangenen Freitag, 12. März 2004, im zweiten Durchgang den
Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei für die zügige Verkündung
der Novelle und deren Inkrafttreten.
Dies ist eine gute Nachricht für den Pfandbrief - verlautete dazu
der Verband deutscher Hypothekenbanken e. V. in Berlin. Das deutsche
Hypothekenbankgesetz stelle damit die internationale Benchmark für
die insolvenzrechtliche Sicherstellung der Pfandbriefe dar. Mit der
Gesetzesänderung werde der Pfandbrief - eines der Aushängeschilder
des Finanzplatzes Deutschland - im internationalen Wettbewerb um die
Gunst der Anleger gestärkt.
Der Gesetzgeber hat mit der aktuellen Novelle die Rechte der
Pfandbriefgläubiger für den Fall der Insolvenz eines Emittenten
detailliert geregelt und an die hohen Anforderungen der
Ratingagenturen angepasst. Außerdem führt die Novelle verbindlich die
Notwendigkeit einer 2 %igen Überdeckung von Pfandbriefen ein.
Die Ratingagenturen hatten diese Verbesserungen des gesetzlichen
Sicherheitsstandards für deutsche Pfandbriefe bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens sehr begrüßt.

Pressekontakt:

Verband deutscher Hypothekenbanken
Dr. Helga Bender, Pressesprecherin
Tel. 030 20915 330
E-Mail: bender@hypverband.de

Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V., übermittelt durch news aktuell

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