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Der Tagesspiegel: Anwältin im "Fall Görgülü": Behörden müssen aus BGH-Beschluss Konsequenzen ziehen

Berlin (ots)

Nach dem  Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) im
Sorgerechtsstreit des türkischen Vaters Kazim Görgülü hat dessen 
Rechtsanwältin rasche Konsequenzen aus der Entscheidung gefordert. 
"Das Ergebnis ist: Der Junge muss jetzt zügig zu seinem Vater", sagte
die Bochumer Fachanwältin für Familienrecht Azime Zeycan dem in 
Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Freitagausgabe).  Zeycan sagte 
weiter, die Pflegeltern des achtjährigen Sohnes von Görgülü würden 
"den Umgang des Vaters mit dem Kind trotz gegenteiliger 
Gerichtsbeschlüsse seit Wochen boykottieren". Zudem habe das 
zuständige Amt Urteile der Gerichte bislang nur schleppend umgesetzt.
Sie hoffe jetzt, dass "die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts den 
BGH-Beschluss verstehen und sich daran halten." Obwohl die 
Übertragung des Sorgerechts vom BGH abgelehnt worden sei, werde der 
Vater in seinem Verhalten in allen Punkten bestätigt.
Görgülüs ehemalige Lebensgefährtin hatte das gemeinsame Kind zur 
Adoption freigegeben, ohne dies mit dem Vater abzusprechen. Der 
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte am Mittwoch seinen 
Beschluss im Fall Görgülü bekanntgegeben und darin festgestellt, dass
nichteheliche Väter auch ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht 
für ihr Kind bekommen können. Pflegeeltern, die das Umgangsrecht des 
leiblichen Vaters nicht akzeptieren wollen, drohten die Karlsruher 
Bundesrichter mit einer Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie.
Der 1999 geborene Junge lebt bei Pflegeeltern, die seine Adoption 
anstreben. Der BGH betonte allerdings erneut das Kindeswohl - was 
bedeuten könnte, dass er auch nach wie vor kein Sorgerecht erhält, um
die in viele Jahren entstandene Bindung an die Pflegeeltern nicht zu 
gefährden. Alle Versuche des Vaters um Sorgerecht und Umgang mit dem 
Kind waren vor den Behörden und vor dem Oberlandesgericht Naumburg 
gescheitert. Dagegen stellten sich der Europäische Gerichtshof für 
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und mehrfach auch das 
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hinter die Vaterrechte.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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