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Bauindustrie appelliert: - Extreme Einzelfälle - wie zuletzt Vodafone - dürfen nicht zu einer weiteren Verschärfung der Mindestbesteuerung führen

Berlin (ots)

- Bereits die jetzige Mindestbesteuerung ist in Branchen mit
     schwankenden Gewinnen existenzgefährdend und muss deshalb 
     abgeschafft werden.
Zu der aktuellen Diskussion innerhalb der SPD, die zum 1. Januar
2004 eingeführte Mindestbesteuerung nochmals zu verschärfen, erklärte
heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper: "Die Mindestbesteuerung
wirkt in der Baubranche und anderen zyklischen Wirtschaftszweigen
faktisch wie eine Verlustbesteuerung". Bereits heute sei davon
auszugehen, dass gerade in der Bauindustrie mit ihren
Projektentwicklungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften viele
Gesellschaften durch die Mindestbesteuerung, die nichts anderes als
eine reine Substanzbesteuerung sei, in die Insolvenz getrieben
würden.
Es sei absolut unverständlich, dass der Fall des Mobilfunkkonzerns
Vodafone, der eine letztmalig für das Jahr 2001 mögliche
Teilwertabschreibung auf die Mannesmann-Beteiligung in Höhe von 50
Mrd. EUR steuerlich geltend machen will, dazu führe, dass nach einer
generellen Verschärfung der Mindestbesteuerung gerufen werde. Seit
2002 seien derartige Teilwertabschreibungen nicht mehr möglich, so
dass neue verrechnungsfähige Verluste auf Beteiligungen zukünftig
nicht mehr entstehen würden. Die Ursache für entsprechend hohe
Einnahmeausfälle des Fiskus sei damit beseitigt, weitere
Verschärfungen des Steuerrechts zu Lasten ganzer Wirtschaftszweige
seien damit überflüssig.
Um den Missbrauch von Verlustvorträgen einzuschränken, müsse die
Politik andere Wege gehen, statt mit einem Rundumschlag alle
Unternehmen zu treffen und ganze Branchen in den Ruin zu treiben, so
Knipper weiter. Die deutsche Bauindustrie werde ebenso wie andere
betroffene Branchen die Ungleichbehandlung durch die
Mindestbesteuerung selbst in der derzeitigen Form nicht
widerspruchslos hinnehmen. Knipper: "Eine Steuerrechtsänderung, die
mit Sicherheit verfassungsrechtlich bedenklich ist, macht den Gang
nach Karlsruhe unvermeidbar".

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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