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ADAC-Marktübersicht "Neuwagen mit Partikelfilter" transportiert Fehlinformationen über Diesel-Smart

Berlin (ots)

14. Juni 2006: Die irreführende Werbung der
DaimlerChrysler-Tochter Smart für den Diesel-Smart ForTwo cdi trägt 
Früchte. In der aktuellen "Marktübersicht Neuwagen mit 
Partikelfilter" des Allgemeinen Deutschen Automobilclub Deutschland 
(ADAC, Stand: 06/06)  wird der Diesel-Smart fortwo cdi fälschlich in 
der Liste von Fahrzeugen mit "geschlossenem" Filtersystem und einem 
"Partikelrückhaltegrad von mehr als 99%" aufgeführt.
Diese Aufnahme des Smart ForTwo cdi in die ADAC-Marktübersicht 
Neuwagen mit Partikelfilter ist definitiv falsch. In Wirklichkeit 
besitzt der Zweisitzer Diesel-Smart keinen Partikelfilter, sondern 
wird mit einem ungeregelten so genannten PM Kat ausgeliefert. Damit 
erreicht er nur knapp die derzeitige Mindestnorm für Russpartikel bei
Neufahrzeugen (25 mg PM/km; Euro-4) und liegt um mehr als das 
Vierfache über der zukünftigen Euro-5-Norm (5 mg PM/km). Die in 
deutschen Neuwagen heute üblichen Russpartikelfilter schaffen dagegen
Emissionswerte, die unter der Nachweisgrenze von derzeit etwa 1 mg 
PM/km liegen. Die Fehleintragung des schmutzigen Diesel-Smart in der 
insbesondere im Internet viel genutzten ADAC-Marktübersicht verstärkt
nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die von der 
DaimlerChrysler-Tochter Smart betriebene Irreführung von Bürgern, die
einen sauberen Diesel-Pkw kaufen wollen.
"Wir fordern den ADAC auf, die falsche Angabe über den 
Diesel-Smart fortwo cdi unverzüglich zu korrigieren und ihn von der 
Liste der sauberen Diesel-Pkw zu streichen", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der ADAC sei gut beraten, "in
Zukunft technische Angaben der Autohersteller akribisch zu prüfen, 
bevor offizielle Firmeninformationen blauäugig in eigene 
Publikationen übernommen werden. Wir sind überrascht, dass der ADAC 
den Automobilbauern offensichtlich blind vertraut und bei den für die
Verbraucher äußerst wichtigen Marktübersichten den Fehlinformationen 
von DaimlerChrysler auf den Leim geht ".
Im Gegensatz zur ADAC-Liste taucht der Smart ForTwo beim 
ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer 
vergleichbaren Marktübersicht über derzeit lieferbare Diesel-Pkw mit 
Partikelfilter nicht auf (www.vcd.org/partikelfilter.html). Resch: 
"Das Beispiel zeigt, dass eine gewisse Distanz zu den 
Werbebotschaften der Autohersteller, die den VCD auszeichnet, 
offenbar nicht schaden kann".
Die DUH wirft der DaimlerChrysler Tochter Smart vor, mit der 
fälschlich behaupteten serienmäßigen Ausstattung des Smart ForTwo 
coupé cdi mit Dieselpartikelfilter seine Kunden zu täuschen und sich 
so rechtswidrig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Käufer des 
Smart ForTwo cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen 
der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der
erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe 
von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer 
zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem 
Gebrauchtwagenmarkt. Deshalb hat die DUH die Smart GmbH in der 
vergangenen Woche abgemahnt und zur Unterzeichung einer 
Unterlassungserklärung aufgefordert. Noch heute wird die DUH den 
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der 
rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart fortwo cdi beim 
zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, 
E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 
258986-19, Mobil: 0171 5660577, 
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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