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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Baumärkte schlampen bei Kundeninformation über schadstoffhaltige Produkte und ihre Rücknahme

Berlin (ots)

Laut Verpackungsverordnung muss der Handel seine
Kunden über Möglichkeiten zur Rückgabe schadstoffhaltiger Behälter 
wie zum Beispiel Schaumdosen mit dem Dämmstoff Polyurethan (PU) 
informieren. Bei einer bundesweiten Testkaufaktion in Baumärkten hat 
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) systematische Verstöße gegen diese 
Vorschrift festgestellt - jetzt soll die Entsorgungskette insgesamt  
überprüft werden.
Berlin/Radolfzell, 13. April 2006: Die Rücknahmepraxis so 
genannter Verkaufsverpackungen in Bau- und Heimwerkermärkten 
entspricht nicht annähernd den gesetzlichen Vorschriften. Das trifft 
insbesondere zu bei schadstoffhaltigen Schaumdosen mit dem in der 
Bauwirtschaft und beim Eigenheimbau verbreiteten Dämmstoff 
Polyurethan (PU). Praktisch flächendeckend werden die Kunden nicht 
aktiv über die Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten informiert, auf
Nachfrage sind falsche oder widersprüchliche Auskünfte über eine 
sachgerechte Entsorgung die Regel. In der Folge werden so genannte  
"Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter" häufig nicht wie in der 
Verpackungsverordnung vorgeschrieben bei einem entsprechend 
lizenzierten Unternehmen sachgerecht "stofflich verwertet". Das ist 
das Ergebnis einer bundesweiten Testkaufaktion der Deutschen 
Umwelthilfe e. V.  (DUH) in insgesamt 71 Verkaufsstellen sowie bei 
entsprechenden Internetbörsen bzw. im Versandhandel.
"Das Ergebnis unserer Testkäufe ist mehr als ernüchternd", 
bilanziert die Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft der DUH, Eva 
Leonhardt. Von den 71 besuchten Verkaufsstellen habe nur eine einzige
aktiv durch Hinweistafeln und Produkt-Flyer auf die 
Entsorgungsmöglichkeiten von gebrauchten PU-Schaumdosen hingewiesen. 
In keinem der Geschäfte wurde beim Kauf ohne ausdrückliche Nachfrage 
über die Rücknahme von gebrauchten, nicht vollständig entleerten 
Verpackungen informiert. Die Antworten des Verkaufspersonals auf 
entsprechende Fragen der DUH-Testkäufer waren oft falsch und 
widersprüchlich. Mehrfach empfahlen die Angestellten, den Abfall 
einfach in die Hausmülltonne zu entsorgen. Ein Mitarbeiter riet 
seinem Kunden, die gebrauchte Montageschaumdose mit einem 
Schraubenzieher anzustechen, damit der Schaum aushärten könne. Nicht 
selten erhielten die Testkäufer in ein und demselben Geschäft von 
verschiedenen Mitarbeitern unterschiedliche Auskünfte zu den 
Entsorgungsmöglichkeiten. Nur ein einziger Verkäufer verwies auf 
Rückgabemöglichkeiten beim lokalen Schadstoffsammelmobil.
Immerhin 51 der 71 besuchten Verkaufsstellen erklärten sich auf 
entsprechende Nachfrage der Kundschaft zur Rücknahme der gebrauchten 
PU-Schaumdosen bereit, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind. Die 
Auskünfte auf Fragen zur Entsorgung der PU-Schaumdosen ergaben zudem,
dass ein Großteil der zurückgebrachten Dosen nicht einem dafür 
qualifizierten und lizenzierten Recyclingsystem zugeführt wird. 
Häufig lautete die schlichte Antwort: "Die schmeißen wir in den Müll,
das machen wir immer so."
"Die Untersuchung zeigt viel dramatischer als wir erwartet hatten,
dass acht Jahre nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung bei der 
Umsetzung Schlamperei und Unbekümmertheit eher die Regel als die 
Ausnahme sind", kommentierte Leonhardt die Ergebnisse. Nahezu alle 
Vertreiber von PU-Schaumdosen verstießen eindeutig gegen die in § 7 
Abs. (1) festgelegten Hinweispflichten. In der Konsequenz seien weder
die Angestellten noch die Endverbraucher ausreichend informiert. Eine
falsche Entsorgung sei so trotz bestehender umweltgerechter und für 
die Kunden kostenfreier Entsorgungswege programmiert. PU-Reste und 
Treibgase sind jedoch unbedingt einer sachgerechten Verwertung 
zuzuführen, um Umweltbelastungen zu vermeiden und Ressourcen zu 
schonen.
"Wir appellieren an die Handelsunternehmen, ihren gesetzlichen 
Informationspflichten gewissenhafter als bisher nachzukommen und 
ihren Beitrag zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu leisten", 
erklärte Umweltexpertin Leonhardt. Bei den Verstößen handele es sich 
um klare Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 
EUR geahndet werden können. Die DUH werde ihre bundesweiten Testkäufe
fortführen und erwäge entsprechende rechtliche Schritte, falls keine 
Besserung der Situation eintrete.
Darüber hinaus plant die DUH, ihre Untersuchungen auf Grundlage 
der Anfang Januar diesen Jahres In Kraft getretenen 4. Novelle der 
Verpackungsverordnung auszuweiten. § 7 Abs. (2) der Novelle 
präzisiert die Pflicht zur stofflichen Verwertung der PU-Schaumdosen 
einschließlich der Restinhaltsstoffe. Die DUH werde die Einhaltung 
der vorgeschriebenen umweltschonenden Entsorgungswege prüfen und bei 
den zuständigen Behörden auf Grundlage der 
EU-Unmweltinformationsrichtlinie zusätzliche Auskünfte zur Verwertung
einholen.
Weitere Informationen:
Der ausführliche Bericht zu den Testkäufen ist auf Nachfrage 
erhältlich:
Für Rückfragen:
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 
030/258986-19, mobil: 0151/16716545, 
E-Mail:  leonhardt@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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