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Einweg-Anwalt Weidemann schreckt vor Mandatsvortäuschung und Namensmissbrauch nicht zurück
KROMBACHER spricht von "unglaublichem Vorgang" - größte deutsche Privatbrauerei für Fortbestand des Dosenpfandes

Berlin, Düsseldorf, Radolfzell (ots)

Bernhard Schadeberg,
Geschäftsführender Gesellschafter von KROMBACHER, der größten
deutschen Privatbrauerei, spricht von einem "unglaublichen Vorgang".
Erst am 7.11. hatte Schadeberg durch eine Nachfrage von Günther
Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen
Getränkefachgroßhandels e. V. (GFGH) erfahren, dass er als einer der
offiziellen Absender einer Aufforderung an die Bundesregierung auf
"Aussetzung der Pfandvollziehung" aufgeführt wird. Der Klagevertreter
der Einweglobby, der Stuttgarter Rechtsanwalt Weidemann, hatte mit
Datum 31.10.2003 ein entsprechendes Schreiben an Jürgen Trittin
gerichtet.
Auf Nachfrage des Getränkefachgroßhandelsverbandes erklärte 
Schadeberg gegenüber Guder, der Stuttgarter Rechtsanwalt Weidemann 
habe diesen Schriftsatz "ohne Abstimmung und ohne Vollmacht der 
KROMBACHER Brauerei" abgefasst. "Wir haben erst am Wochenende 
erfahren, dass wir als einer der angeblich vertretenen Unternehmen 
benannt sind. Dies ist ein unglaublicher Vorgang! Wir prüfen derzeit 
weitere rechtliche Schritte", so Schadeberg.
Günther Guder bewertet das Vorgehen als klaren "Namensmissbrauch" 
und sieht den Tatbestand der Mandatsvortäuschung erfüllt. "Einweg-
Anwalt Weidemann hat offensichtlich mit Kalkül Krombacher als größte 
deutsche Biermarke aufgeführt, um den politischen Druck auf die 
Bundesregierung zu erhöhen", so Guder.
Als "Zeichen der Verzweiflung" wertet Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) 
das "standeswidrige Verhalten" des bereits mehrfach durch sein 
dreistes Vorgehen aufgefallenen Stuttgarter Advokaten.  Bei Prüfung 
der Unterzeichner dieses Schriftsatzes seien der Mehrwegallianz 
weitere Ungereimtheiten aufgefallen. "Hinter den angeblich 40 
Betrieben verstecken sich vor allem die großen Einweg-Konzerne wie 
INTERBREW und BRAU + BRUNNEN".
Während die Holdings bezeichnenderweise nicht in Erscheinung
treten täuschen nach Ansicht der DUH im Weidemann-Schreiben gleich
elf zu BRAU + BRUNNEN und drei zu INTERBREW gehörende Betriebe eine
breite Ablehnungsfront vor. "Bei dieser Zählweise stehen auf der
Seite der Befürworter der Dosenpfandregelung ziemlich genau 16.000
kleine Brauereien, Mineralbrunnen, Getränke-Einzel- und
Getränkefachgroßhändler", so Resch. "Wir fordern die Bundesregierung
auf, das fehlerhafte Weidemann-Schreiben zurückzuweisen und das
geltende Recht selbstverständlich weiter anzuwenden".
Nach Ansicht der Mehrwegallianz sei es zudem besonders dreist, die
KROMBACHER Brauerei missbräuchlich zu verwenden, zumal diese mit 500
Mio EUR Jahresumsatz und 900 Mitarbeitern und zudem meistverkaufte
deutsche Biermarke in einem Schreiben an den nordrhein-westfälischen
Ministerpräsidenten Peer Steinbrück für den Fortbestand des
Dosenpfandes eintritt. Aufgrund des Dosenpfandes seien in den ersten
sieben Monaten des Jahres 8 Mio EUR investiert und 50 - 65
Mitarbeiter zum Teil auf Dauer eingestellt worden. Zitat aus dem
Schreiben vom 21.8.2003: "Als Zeichen, dass hier sowohl die
Arbeitgeberseite, als auch die Arbeitnehmerseite uneingeschränkt die
Position der Bundesregierung unterstützen, wird dieser Brief von
unserem Betriebsratsvorsitzenden, Herrn Bernd Dreute,
mitunterzeichnet."

Pressekontakt:

Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),
Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170,
Tel. 07732/9995-0,
Fax. 07732/9995-77,
Email: resch@duh.de

Günther Guder,
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. (GFGH)
Monschauer Str. 7,
40549 Düsseldorf,
Tel. mobil: 0172 2424950,
Tel. 0211/683938,
Fax. 0211/683602,
Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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