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Kann die Bonner Konvention die Wale retten?

Radolfzell (ots)

Im Kampf gegen den kommerziellen Walfang hat
Australien einen großen Sieg errungen. Der Anlass: Die "Bonner
Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten" (BK), die
vom 18.-24. September in Bonn ihre siebente Vertragsstaatenkonferenz
abhielt. Die 80 Nationen starke Konvention konnte sich darauf
einigen, künftig Pott-, Finn- und Seiwale mit dem Anhang I streng zu
schützen. Auf dem unbürokratischen Weg - ohne zuvor eingereichte
Dokumente - brachte Indien noch die Listung des extrem gefährdeten
Gangesdelfins mit ein. Die  Listung erfolgte im Konsens und daher
ohne Abstimmung. Nur Norwegen kündigte einen Vorbehalt an, der das
Land von den strengen Schutzbestimmungen, wie einem Tötungsverbot,
befreit.
Vier weitere Walarten kamen auf den Anhang II: Antarktischer
Zwergwal, Zwergglattwal, Bryde´s Wal und  Schwertwal, auch
"Killerwal" genannt. Andere gefährdete Wale, wie Buckel-, Blau-,
Grönland und Glattwale waren bereits gelistet. Anhang I bedeutet
strengen Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume und verbietet
jegliches Töten; der Anhang II verlangt von den Mitgliedsstaaten auf
den Schutz der wandernden Tiere zugeschnittene Regionalabkommen.
Australien war im Rahmen der Internationalen Walfang-Kommission"
(IWC) drei Mal mit dem Antrag für ein Wal-Schutzgebiet im südlichen
Pazifik gescheitert. Japan hatte mit Bestechung kleinerer Staaten die
notwendige Dreiviertelmehrheit verhindert. "Da sich die IWC seit
Jahren in einer Sackgasse befindet, ist es um so wichtiger, dass die
gefährdeten Meeressäugetiere internationalen Schutz in der Bonner
Konvention bekommen", meint Petra Deimer, Meeresbiologin und
Vorsitzende der GSM-Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere.
Der jetzt beschlossene erweiterte Schutz für Meerestiere, wie
Wale, Delfine aber auch Seekühe, Robben und den Weißen Hai sollte
auch für CITES ("Washingtoner Artenschutzübereinkommen") ein Signal
setzen", dem "Washingtoner Artenschutz-übereinkommen", wo im November
in Chile besonders Japan versuchen wird, den internationalen Handel
mit Produkten einiger Walarten wieder zu legalisieren".
Die Bonner Konvention, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS
genannt, hat wichtige Resolutionen verabschiedet, die die Probleme
mit modernen Barrieren für wandernde Tiere aufzeigen - und
Gegenmaßnahmen verlangen: Gegen den Tod von Vögeln an
Hochspannungsleitungen oder durch Ölverschmutzung in den Meeren;
gegen Beifang von Seevögeln, wie Sturmvögeln und Albatrossen, so wie
Meeressäugetieren in der Fischerei. Sie verlangt von ihren
Mitgliedsstaaten Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Errichtung
von Windparks.
Einem Dokument der GSM über Schiffskollisionen mit Walen und
Delfinen, das Deutschland eingebracht hat, wurde große Aufmerksamkeit
erteilt. Ihm wird bei der nächsten BK in drei Jahren der Vorschlag zu
einer weiteren Resolution folgen.
Für Rückfragen:
GSM - Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V., Petra
Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, Tel. 04106 4712 oder
620601, Internet: www.gsm-ev.de

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