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Deutsche Umwelthilfe: Gesetz zur Netzintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien verfehlt sein Ziel

Berlin (ots)

Umweltorganisation fordert Gleichstellung von
Hochspannungs-Erdkabeln und Freileitungen im Genehmigungsverfahren - 
Geplantes Gesetz zum Ausbau des Stromnetzes (EnLAG) muss auch 
Erdkabel im Planfeststellungsverfahren berücksichtigen - Behörden 
sollen technische Optionen abwägen können - DUH-Bundesgeschäftsführer
Rainer Baake: "Wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien will, muss 
mögliche Stolpersteine beiseite räumen"
09. Januar 2009: Das derzeit im Bundestag beratene Gesetz zum 
Ausbau des deutschen Stromnetzes droht sein erklärtes Ziel zu 
verfehlen. Die Integration von mindestens 30 Prozent Strom aus Wind 
und Sonne bis 2020 könne nicht erreicht werden, solange neben den 
Höchstspannungsleitungen (380 kV-Ebene) nicht parallel auch die 
wachsende Überlastung der Hochspannungs-Verteilnetze (110 kV-Ebene) 
angemessen angegangen werde. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. 
V. (DUH) hingewiesen und die Mitglieder des federführenden 
Wirtschaftsausschusses des Bundestages in einem Schreiben 
aufgefordert, kurzfristig für Abhilfe zu sorgen.
Grund für den Alarmruf der Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation ist die bisher nicht ausreichende 
Berücksichtigung des für das Integrationsziel unverzichtbaren Ausbaus
auch der Verteilnetze auf der 110kV-Hochspannungsebene in dem 
Gesetzentwurf der Großen Koalition. In dieses Teilnetz wird der Strom
aus Erneuerbaren Energien zunächst dezentral eingespeist. Das Problem
kann nach Überzeugung der DUH durch eine einfache Änderung des 
derzeit verhandelten Entwurfs für ein "Gesetz zur Beschleunigung des 
Ausbaus der Höchstspannungsnetze" (EnLAG) erheblich entschärft 
werden. Dazu sei es lediglich notwendig, in der Planfeststellung -  
die bisher lediglich Freileitungen vorsieht, auch die Möglichkeit der
Verlegung von Erdkabeln zu berücksichtigen. Es gebe keinen sachlichen
Grund, auf die Option Erdkabel zu verzichten, sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Erst die Gleichstellung bei 
den Zulassungsverfahren von Freileitungen und Erdkabeln ermöglicht 
den zuständigen Genehmigungsbehörden im Zulassungsverfahren für eine 
neue Stromtrasse, die unterschiedlichen technischen Optionen 
überhaupt gegeneinander abzuwägen."
Die DUH ist überzeugt, dass im Einzelfall aus einem solchen 
Abwägungsprozess schnellere und umweltschonendere Lösungen beim 
Netzumbau resultieren würden, die dann von allen Beteiligten 
akzeptiert werden könnten. Am Ende stünden weniger Klagen und eine 
Beschleunigung der dringlich notwendigen Anpassung des Stromnetzes an
die neuen Gegebenheiten. Weiterer Vorteil: Die Bundesnetzagentur 
müsste bei der Beurteilung des notwendigen Aufwandes für die 
Stromtrasse die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zugrunde 
legen. Mögliche höhere Investitionskosten, die von den Netzbetreibern
häufig als Argument gegen Erdkabel verwendet werden, würden so 
berücksichtigt. "Wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien wirklich 
will, muss mögliche Stolpersteine beiseite räumen. Andernfalls setzt 
er sich dem Verdacht aus, den Umbau unseres Energiesystems auf kaltem
Weg zu hintertreiben", erklärte Baake.
Der neue Leiter Erneuerbare Energien der DUH, Dr. Peter Ahmels, 
erinnerte daran, dass aufgrund von Netzengpässen auf der 110kV-Ebene 
schon zwischen 2004 und 2006 allein in Schleswig-Holstein 74 
Gigawattstunden (GWh) Windstrom verlorengegangen seien. "Die 
unnötigerweise nicht genutzten Windenergiekapazitäten werden ohne 
einen erheblich beschleunigten Netzausbau auf der 110kV-Ebene mit 
fortschreitender Kapazitätserweiterung Jahr für Jahr steigen und 
letztlich das Ausbauziel der Regierung von mindestens 30 Prozent in 
Frage stellen", sagte Ahmels. Die für das Bundesumweltministerium 
(BMU) erarbeitete so genannte "Leitstudie 2008" geht von einem 
Stromwachstum von 70 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2007 auf 140 TWh 
aus erneuerbaren Quellen bis 2020 aus. Auf der anderen Seite sind 
Erdkabel auf der 110 kV-Ebene bereits heute Stand der Technik. Eine 
vom BMU beauftragte Studie der RWTH Aachen aus dem Jahr 2007 habe 
nachgewiesen, dass Erdkabel bei hoher Auslastung auf der 110kV-Ebene 
im Gesamtkostenvergleich sogar günstigere Ergebnisse erzielen können 
als Freileitungen, weil neben den Errichtungskosten auch die im Fall 
von Erdkabeln geringeren Verluste zu Buche schlagen.
"Abgeordnete, die wirklich am weiteren zügigen Ausbau Klima 
schonender Stromkapazitäten interessiert sind, müssen sich für eine 
Änderung der Vorlage einsetzen", sagte   Ahmels. Für die Änderung, 
dass in Planfeststellungsverfahren Freileitungen und Erdkabel 
gleichrangig behandelt werden, müsste der Paragraf 43 des 
Energiewirtschaftsgesetzes (Artikel 2 des EnLAG-Entwurfs) 
entsprechend umformuliert werden. Erst die Gleichstellung der 
Zulassungsverfahren von Freileitungen und Erdkabeln ermöglicht der 
jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde eine einheitliche 
Entscheidung über eine notwendige Trasse.
Das Netzausbaugesetz soll nach derzeitiger Planung Mitte März im 
Bundestag und Anfang April im Bundesrat verabschiedet werden.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 0302400867-0, Fax:
0302400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Peter Ahmels, Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil:0151 162 25 863 Tel. 030 2400867-91, E-Mail:
ahmels@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-21, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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