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LichtBlick kritisiert VDEW-"Leitfaden" zur Stromkennzeichnung scharf

Hamburg (ots)

Die Anwendung des sogenannten "Leitfadens
Stromkennzeichnung" des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW)
führt zu systematisch falschen Ergebnissen und damit die Verbraucher
in die Irre. Die Anwendung des Leitfadens führt zur Ausweisung eines
nicht vorhandenen und damit fehlerhaft zu hohen Anteil von Strom aus
Wasserkraftwerken, zur Doppelzählung von regenerativ erzeugtem Strom
und zur Verharmlosung der Gefahren radioaktiver Abfälle. Zu diesem
Ergebnis kommt der größte unabhängige Stromanbieter LichtBlick - die
Zukunft der Energie GmbH, der die sogenannte "Anwendungshilfe" des
VDEW zur Umsetzung der Stromkennzeichnung scharf kritisiert.
"Es grenzt schon an einen Skandal, was der VDEW da seinen
Mitgliedsunternehmen empfiehlt.", so Gero Lücking, Prokurist und
Bereichsleiter Energiewirtschaft von LichtBlick. "Wissentlich
empfiehlt der Dachverband der etablierten Stromwirtschaft eine
Systematik, die falsche Ergebnisse liefert. Der VDEW ruft dazu auf,
die Verbraucher zu täuschen. Der Verband tritt mit dem Leitfaden an,
um nach eigenen Aussagen eine gesetzliche Verordnung zur
Stromkennzeichnung zu verhindern. Aufgrund der katastrophalen Mängel
des Papiers provoziert er aber geradezu die Forderung nach einer
gesetzlichen Detailregelung in Form einer Verordnung."
Das im Sommer in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz schreibt
die Stromkennzeichnung ab Mitte Dezember 2005 für alle Anbieter
verbindlich vor. Derzeit gibt es noch keine Ausführungsverordnung,
das Gesetz sieht diese Möglichkeit aber ausdrücklich vor.
Der VDEW-Leitfaden Stromkennzeichnung, der heute im Rahmen einer
Pressekonferenz von VDEW der Öffentlichkeit vorgestellt wird, soll
nach eigenen Aussagen des VDEW "Transparenz und Glaubwürdigkeit"
schaffen. Das Gegenteil ist der Fall:
  • VDEW empfiehlt, den bei der Stromerzeugung in Atomkraftwerken anfallenden radioaktiven Abfall ausschließlich in Gramm pro Kilowattstunde anzugeben. Damit verharmlost VDEW in einer unverantwortlichen Art und Weise die Strahlenrisiken des Atommülls. Ein Gramm radioaktiver Abfall ist in seiner Umweltauswirkung nicht mit einem Gramm Kohlendioxid gleichzusetze
  • VDEW empfiehlt den Unternehmen, die ihren Stromeinkauf nicht an ökologischen Kriterien orientieren sondern lediglich Strom unbekannter Herkunft beschaffen, als Erzeugungsquelle den sogenannten UCTE-Europamix auszuweisen. Die Statistik des europäischen Verbandes der Übertragungsnetzbetreiber (Union for the Coordination of Transmission of Electricity - UCTE) weist für Europa einen 13 prozentigen Wasserkraftanteil aus. In Deutschland liegt der Anteil der Stromerzeugung aus Wasserkraftwerken laut UCTE lediglich bei vier Prozent. "Ohne etwas zu tun und ohne einen Cent mehr zu bezahlen, weisen so die Unternehmen, die den VDEW-Leitfaden anwenden, für Strom unbekannter Herkunft durch diesen billigen Trick einen in Deutschland nicht vorhandenen und um neun Prozent zu hohen Wasserkraftanteil aus.", so Lücking.
  • Des weiteren empfiehlt VDEW den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für alle Anbieter in gleichem Maße gesetzlich vorgeschriebenen EEG-Strombezug (derzeit 10 Prozent) dem sonstigen Beschaffungsmix hinzuzuaddieren, ohne aber auszuweisen, dass dieser Bezug gesetzlich verordnet ist. So werden zusätzlich zehn Prozent des Beschaffungsportfolios als aktiver regenerativer Einkauf deklariert. "Dieser zusätzliche, zehn prozentige Regenerativstromanteil basiert aber nicht auf einer strategischen Unternehmensentscheidung, sondern muss gesetzlich verordnet ins Portfolio aufgenommen werden. Auch hier wird auf Kosten einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Verbraucherinformation ein Engagement suggeriert, das nicht vorhanden ist.", so Lücking. "Dank der Tricks von VDEW kommen die deutschen Stromversorger durch Nichtstun so auf 23 Prozent regenerativ erzeugten Strom." In Wahrheit und nach den eigenen Statistiken des VDEW liegt der Anteil von regenerativ erzeugtem Strom in Deutschland aber nur bei maximal zwölf Prozent. Zehn Prozent gehen dabei auf die gesetzliche Förderung des EEG zurück und lediglich rund zwei Prozent werden in Wasserkraftwerken erzeugt, die nicht unter das EEG fallen.
  • Verschärft wird das Problem noch dadurch, dass in der UCTE-Statistik auch die Wasserkraftstromerzeugung in Deutschland erfasst wird, die unter die Förderung des EEG fällt. Da der VDEW empfiehlt, UCTE und EEG zu addieren, werden so bei Anwendung der propagierten Systematik Mengen in der Größenordnung von rund vier Prozent doppelt bilanziert. "Natürlich ist sich der VDEW dieser Fehler bewusst und trotzdem empfiehlt er ein solches Vorgehen. Das kann nur als skandalös bezeichnet werden.", so Lücking.
LichtBlick fordert den VDEW auf, den Leitfaden zurück zu ziehen,
da er zu systematisch falschen Ergebnissen, zur Doppelzählung und
Falschbilanzierung führt. "Geschieht dies nicht, kann in der Tat nur
eine gesetzliche Detailregelung in Form einer Verordnung für Klarheit
sorgen.", fordert Lücking.
LichtBlick bietet seit sechs Jahren ein ausschließlich
umweltfreundlich erzeugtes Stromprodukt an. LichtBlick-Strom ist zu
hundert Prozent regenerativ erzeugt. Durch eine freiwillige
Zertifizierung von TÜV und die Trägerorganisationen des
ok-power-Labels (die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die
Umweltschutzorganisation WWF und das Öko-Institut) wird dem
LichtBlick-Stromprodukt ein hoher ökologischer Zusatznutzen
bescheinigt. LichtBlick hat die Stromkennzeichnung als eines der
ersten Unternehmen im Markt bereits umgesetzt. Nähere Informationen
dazu unter www.lichtblick.de LichtBlick versorgt derzeit 180.000
Privatkunden und eine Vielzahl von Sondervertragskunden.
Eine allgemeine Infografik zu dem Thema Stromkennzeichnung finden
Sie unter
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=755421&search=lichtblick

Rückfragen bitte an:

Gero Lücking
Tel.: 040 / 6360-1201 oder Mobil: 0173 / 24 12 840

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