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Stromkennzeichnung: LichtBlick setzt Maßstäbe bei der Umsetzung

Stromkennzeichnung: LichtBlick setzt Maßstäbe bei der Umsetzung
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Hamburg (ots)

Als eines der ersten Stromunternehmen in Deutschland setzt
LichtBlick die gesetzlichen Anforderungen der Stromkennzeichnung um.
Zehn Prozent des LichtBlick-Stroms stammen dabei aus der für alle
Anbieter vorgeschriebenen Aufnahme des nach dem
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms aus Wind-,
Wasser-, Biomasse- und Fotovoltaikkraftwerken. Die verbleibenden 90
Prozent, über die jedes Unternehmen durch seine unternehmenseigene
Einkaufsstrategie die Zusammensetzung des Strommixes selbst
beeinflussen kann, stammen bei LichtBlick aus Biomasse- und
Wasserkraftwerken. Bei der somit vollständig regenerativ erfolgenden
LichtBlick-Stromerzeugung entstehen weder klimarelevante
Kohlendioxid-Emissionen noch Atommüll.
"Mit unserer Einkaufsphilosophie und der heute online gestellten
Darstellung der Stromkennzeichnung setzen wir Maßstäbe in der
Branche.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des größten
unabhängigen Stromanbieters in Deutschland. "Von Beginn unserer
Geschäftstätigkeit an gehören bei uns beim Einkauf einer jeden
Kilowattstunde die Informationen über Herkunft, die Kraftwerke und
die mit der Erzeugung verbundenen Umweltauswirkungen zwingend dazu.
Nur so können wir seit 1999 unseren inzwischen 180.000 Kunden einen
garantiert umweltfreundlich erzeugten Strommix glaubwürdig anbieten."
Freiwillig, und nicht durch die nun wirksam werdende gesetzliche
Anforderung erfasst, lässt LichtBlick sein Produktangebot von
unabhängigen Prüfern testieren. Dem TÜV und den drei
Trägerorganisationen des ok-power-Labels (Öko-Institut, WWF und
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) legt LichtBlick im Rahmen
dieser freiwilligen Zertifizierung alle notwendigen Daten zu den
Kraftwerken offen, in denen LichtBlick-Strom erzeugt wird. Dies und
die strengen Kriterien des ok-power-Labels garantieren den hohen
zusätzlichen Umweltnutzen des LichtBlick-Stromproduktes.
"Die Stromkennzeichnungspflicht und die damit verbundene
Produktdifferenzierung wird zu einem Impuls für den Wettbewerb
führen, sofern die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht und
wahrheitsgemäß von allen Anbietern umgesetzt werden.", gibt sich von
Tschischwitz optimistisch.
Das Mitte Juli in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz
schreibt die Stromkennzeichnung ab 15. Dezember 2005 für alle
Anbieter verbindlich vor. Dabei ist der unternehmenseigene Mix den
bundesdurchschnittlichen Vergleichswerten gegenüber zu stellen. Die
umweltrelevanten Daten sind in Bezug auf Kohlendioxid und
radioaktiven Abfall anzugeben.
Die Angaben zum LichtBlick-Strommix sind ab heute im Internet 
   unter www.lichtblick.de zu finden.

Rückfragen bitte an:

Gero Lücking
Tel.: 040 / 6360-1201

Original-Content von: LichtBlick SE, übermittelt durch news aktuell

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