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Lkw kracht in Rettungswagen - warum viele Einsatzkräfte im Ernstfall gefährliche Versicherungslücken haben

Lkw kracht in Rettungswagen - warum viele Einsatzkräfte im Ernstfall gefährliche Versicherungslücken haben
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Scharbeutz (ots)

Ein schwerer Unfall auf der A44 bei Diemelstadt zeigt, welchen Risiken Rettungs- und Einsatzkräfte täglich ausgesetzt sind: Ein Lkw prallte ungebremst auf einen am Seitenstreifen stehenden Rettungswagen. Zwei Sanitäter, eine Auszubildende und ein Patient wurden auf die Fahrbahn geschleudert und schwer verletzt. Doch gerade wenn Einsatzkräfte selbst zu Unfallopfern werden, können Lücken bei der persönlichen Absicherung erhebliche finanzielle Folgen haben.

Einsatzkräfte schützen jeden Tag andere Menschen – ihre eigene Absicherung vernachlässigen sie aber häufig. Gerade bei schweren Unfällen zeigt sich, ob vorhandene Versicherungen wirklich ausreichen oder gefährliche Versorgungslücken bestehen. Nachfolgend wird erläutert, welche finanziellen Risiken bei einem Unfall im Dienst entstehen können, warum die bestehende Absicherung nicht in jedem Fall genügt und welche Versicherungen Rettungskräfte, Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte frühzeitig prüfen sollten.

Wenn der gesetzliche Schutz an seine Grenzen stößt

Kommt es während eines Einsatzes zu einem anerkannten Arbeits- oder Dienstunfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise bei Beamten die beamtenrechtliche Unfallfürsorge zunächst wichtige Leistungen. Dazu gehören unter anderem die medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Verletztengeld oder Rentenleistungen.

Dennoch entstehen trotz gesetzlichem Schutz in vielen Fällen große finanzielle Lücken. Der Grund: Die gesetzliche Absicherung ersetzt das bisherige Einkommen nicht automatisch dauerhaft. Entscheidend ist vielmehr die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Dabei wird beurteilt, in welchem Umfang eine Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch tätig sein kann. Gerade für Einsatzkräfte kann das ein großes Problem darstellen. Ein Notfallsanitäter kann beispielsweise aufgrund seiner Verletzungen dauerhaft nicht mehr im Rettungsdienst arbeiten, theoretisch aber noch eine andere Tätigkeit ausüben.

Wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss deshalb unter Umständen mit deutlich höheren finanziellen Einbußen rechnen, als die gesetzliche Unfallversicherung ausgleicht. Kritisch wird es insbesondere dann, wenn eine Einsatzkraft ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Dann können beispielsweise Einkommen, Zulagen, Schicht- oder Einsatzvergütungen und langfristig auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten wegfallen. Gleichzeitig können durch einen schweren Unfall zusätzliche Kosten entstehen – etwa für Umbauten am Wohnraum, Mobilität, Hilfsmittel oder Unterstützung im Alltag.

Die Versicherungslücken richtig schließen: So geht es

Vor diesem Hintergrund gewinnt vor allem die private Unfallversicherung an Bedeutung. Je nach Tarif können bei einer dauerhaften Invalidität hohe fünf- oder sogar sechsstellige Kapitalleistungen ausgezahlt werden. Zusätzlich sehen viele Verträge Leistungen für bestimmte Verletzungen oder Knochenbrüche vor, sodass je nach vereinbartem Leistungsumfang mehrere tausend Euro gezahlt werden können.

Eine private Unfallversicherung alleine reicht allerdings nicht aus. Sie ist eine Ergänzung, ersetzt aber keine Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise bei Beamten eine passend ausgestaltete Dienstunfähigkeitsabsicherung. Anders als eine Unfallversicherung greift die BU nicht nur nach einem Unfall, sondern kann auch dann leisten, wenn Krankheiten oder psychische Erkrankungen dazu führen, dass der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.

Denn gerade die psychischen Folgen schwerer Einsätze werden häufig unterschätzt. Wer selbst bei einem Einsatz schwer verletzt wurde oder miterlebt hat, wie Kollegen lebensgefährlich verletzt wurden, kann noch lange unter den Folgen leiden. Ängste vor weiteren Einsätzen, Traumafolgestörungen oder andere psychische Belastungen können dazu führen, dass eine Rückkehr in den Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist – selbst wenn körperliche Verletzungen weitgehend verheilt sind.

Auch Rechtsschutz kann wichtig werden

Nach einem schweren Verkehrsunfall stehen darüber hinaus auch rechtliche Fragen im Raum. Müssen Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher durchgesetzt werden, kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren übernehmen.

Gerade wenn die Haftungsfrage umfangreich aufgearbeitet werden muss oder hohe Forderungen anfallen, kann sie Betroffene finanziell entlasten und dabei unterstützen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Unterschiede zwischen Angestellten, Beamten und Ehrenamtlichen

Wie Einsatzkräfte abgesichert sind, hängt nicht zuletzt von ihrem Status ab. Angestellte Rettungskräfte stehen bei Arbeits- und Wegeunfällen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beamte – etwa bei Berufsfeuerwehren – werden dagegen über die beamtenrechtliche Unfallfürsorge abgesichert, deren Leistungen sich nach den jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften richten.

Auch ehrenamtliche Einsatzkräfte, beispielsweise Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, stehen während ihrer versicherten Tätigkeit grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Je nach Bundesland oder zuständiger Unfallkasse können darüber hinaus zusätzliche Leistungen vorgesehen sein. Gemeinsam ist jedoch allen Gruppen, dass der gesetzliche Schutz nicht automatisch bedeutet, dass Einkommen und Lebensstandard nach einem schweren Unfall dauerhaft gesichert sind.

Fazit: Vorsorge sollte vor dem Ernstfall beginnen

Der Unfall auf der A44 macht deutlich, wie schnell Helfer selbst zu Betroffenen werden können. Während Einsatzkräfte täglich Verantwortung für andere übernehmen, gerät die eigene finanzielle Absicherung oft in den Hintergrund. Ein tragfähiger Schutz besteht deshalb nicht aus einer einzelnen Versicherung, sondern aus mehreren aufeinander abgestimmten Bausteinen.

Entscheidend ist dabei vor allem eines: Die eigene Absicherung sollte nicht erst dann überprüft werden, wenn bereits etwas passiert ist. Wer frühzeitig mögliche Versorgungslücken erkennt, schafft die Grundlage dafür, dass ein schwerer Einsatz nicht zusätzlich zu einer langfristigen finanziellen Belastung wird.

Über Simon Schöffl

Simon Schöffl ist Gründer und Geschäftsführer von RetterFinanz. Er beschäftigt sich seit Jahren mit den finanziellen und absicherungsrelevanten Herausforderungen von Einsatzkräften aus Rettungsdienst, Feuerwehr und vergleichbaren Berufen. Sein Schwerpunkt liegt auf Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge und strukturiertem Vermögensaufbau unter besonderen dienstlichen Bedingungen. Mehr Informationen unter: https://retterfinanz.de/

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