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Neue Steuerregeln ab 2026: Steuerberater erklärt die 5 besten Wege, die Steuerlast zu senken

Neue Steuerregeln ab 2026: Steuerberater erklärt die 5 besten Wege, die Steuerlast zu senken
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Köln (ots)

2026 bringt tiefgreifende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht und viele Bürger werden erstmals spüren, wie deutlich steigende Sozialabgaben, neue Obergrenzen und strengere Abzugsmöglichkeiten das verfügbare Einkommen schmälern. Doch wer die neuen Spielräume kennt, kann seine steuerliche Belastung erheblich reduzieren, ohne komplizierte Konstrukte oder riskante Anlagen nutzen zu müssen.

2026 wird für viele ein teures Jahr, aber nur für diejenigen, die steuerlich unvorbereitet hineingehen. Dieser Beitrag zeigt, wie man 2026 steuerlich das Beste für sich rausholt.

Fünf bewährte Wege zur steuerlichen Entlastung

Eine wichtige Gestaltungsoption für GmbH-Gesellschafter, die zugleich als Geschäftsführer tätig sind, liegt in der Festlegung eines angemessenen Geschäftsführergehalts. Richtig eingesetzt, mindert es die Steuerlast auf Ebene der Gesellschaft und kann gleichzeitig die persönliche Einkommensteuerbelastung sinnvoll steuern.

Ergänzend dazu bietet der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse attraktive steuerliche Effekte. Beiträge können aus dem Unternehmen heraus geleistet werden und führen sowohl zu einer Reduzierung der laufenden Steuerlast als auch zu einer langfristigen Vorsorge für den Geschäftsführer.

Bei gut laufenden Einzelunternehmen lohnt sich zudem oft die Prüfung einer Umwandlung in eine GmbH. Werden Gewinne nicht vollständig privat entnommen, sondern im Unternehmen belassen und reinvestiert, können sie häufig mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz besteuert werden als im persönlichen Einkommensteuertarif. In der Praxis lassen sich so Steuerersparnisse von etwa 15 bis 20 Prozent realisieren.

Auch steueroptimierte Investitionen in Immobilien spielen weiterhin eine Rolle. Wer langfristig plant und die gesetzliche Spekulationsfrist von zehn Jahren einhält, kann Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei veräußern und so Vermögen effizient aufbauen.

Nicht zuletzt schafft eine frühzeitige Planung der Unternehmens- und Vermögensübertragung erhebliche Vorteile. Werden Nachfolgeregelungen rechtzeitig gestaltet, lassen sich steuerliche Freibeträge und Bewertungsabschläge nutzen, die im Erbfall häufig verloren gehen.

Wie Angestellte, Selbstständige und Investoren sich vorbereiten können

Selbstständige und Freiberufler sind gut beraten, ihre betrieblichen Kostenstrukturen regelmäßig zu überprüfen. Eine saubere, nachvollziehbare und prüfungssichere steuerliche Compliance ist dabei entscheidend, um Abzüge nicht zu gefährden und spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

Investoren sollten sich außerdem der seit 2025 geltenden Wegzugsbesteuerung auf Fonds bewusst sein. Bei einem Wegzug ins Ausland kann es zu einer Besteuerung fiktiver Gewinne kommen, auch wenn keine tatsächliche Veräußerung erfolgt. Wer Mobilität plant, sollte diesen Aspekt frühzeitig berücksichtigen.

Typische Fehler, die teuer werden können

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu lange aufgeschoben wird. Die Vernachlässigung dieses Themas führt häufig dazu, dass erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume verloren gehen. Ebenso problematisch ist es, wenn Unternehmer ihre bestehende Struktur über Jahre unverändert lassen, obwohl sich Umsatz, Gewinne oder private Lebensumstände deutlich verändert haben.

Regelmäßige Überprüfungen helfen dabei, steuerliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, bevor sie zu einer dauerhaften Mehrbelastung führen.

Strategisch vorbereiten – schon ab 2025

Eine gute Vorbereitung auf die neuen Regeln beginnt nicht erst 2026. Unternehmer sollten sich in festen Abständen mit ihrer steuerlichen Aufstellung befassen und prüfen, ob die aktuelle Struktur noch zu den eigenen Zielen passt. Besonders bei größeren Veränderungen, etwa einem geplanten Unternehmensverkauf, einem Wechsel der Rechtsform oder einem Wegzug ins Ausland, sollten steuerliche Konsequenzen frühzeitig in die Planung einbezogen werden.

Wer rechtzeitig analysiert, strukturiert vorgeht und fachkundigen Rat einholt, schafft die Grundlage dafür, auch unter verschärften Rahmenbedingungen steuerlich handlungsfähig zu bleiben.

Über JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

JUHN Partner ist eine auf Gestaltungsberatung spezialisierte Steuer- und Rechtsberatungskanzlei mit rund 120 Experten an fünf Standorten in Deutschland und Dubai. JUHN Partner berät Unternehmen umfassend zu steuerlich effizienten Strukturen, Holding- und Konzernkonzepten, Umwandlungen sowie internationalen Steuerfragen, um Wachstum, Liquidität und Zukunftsfähigkeit langfristig abzusichern. Mehr Informationen unter: https://www.juhn.com/

Pressekontakt:

JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Vertreten durch: Prof. Dr. Christoph Juhn
E-Mail: Willkommen@juhn.com
Web: https://www.juhn.com/

Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de

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