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Versichert – aber nicht geschützt? Warum Krieg viele Policen wertlos macht

Versichert – aber nicht geschützt? Warum Krieg viele Policen wertlos macht
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Mannheim (ots)

Krieg und geopolitische Krisen rücken ein oft übersehenes Risiko in den Fokus: den Versicherungsschutz. Während viele davon ausgehen, im Ernstfall abgesichert zu sein, zeigen aktuelle Entwicklungen, dass genau dann häufig Lücken entstehen. Denn zahlreiche Policen enthalten sogenannte Kriegsausschlüsse – und greifen ausgerechnet bei den größten Schäden nicht.

Viele Versicherte glauben, sie seien umfassend geschützt, bis sie feststellen, dass genau die kritischsten Szenarien ausgeschlossen sind. Gerade bei Krieg, Terror oder staatlichen Eingriffen enden viele Policen – und damit auch die finanzielle Absicherung. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen betroffen sind, wo typische Ausschlüsse liegen und worauf Kunden achten müssen, um im Ernstfall nicht ohne Schutz zu stehen.

Kriegsausschlüsse gehören in vielen Policen zum Standard

Tatsächlich sind kriegerische Ereignisse in nahezu allen klassischen Versicherungsprodukten ganz oder teilweise ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem Wohngebäude-, Hausrat-, Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. In den Vertragsbedingungen finden sich häufig Formulierungen wie „Krieg“, „kriegsähnliche Ereignisse“, „innere Unruhen“ oder „politische Gewalt“.

Der Hintergrund ist aus Sicht der Versicherer nachvollziehbar. Kriege verursachen häufig großflächige Schäden, die wirtschaftlich kaum kalkulierbar wären. Müssten Versicherungen etwa die Zerstörung ganzer Wohngebiete oder Infrastruktur absichern, könnten die finanziellen Folgen existenzbedrohend werden. Deshalb schützen sich Anbieter mit entsprechenden Ausschlussklauseln.

Für viele Versicherte ist das dennoch überraschend. Denn häufig besteht die Erwartung, dass gerade in schweren Krisen ein umfassender Schutz greift. Tatsächlich endet die Absicherung jedoch oft genau dort, wo die Schäden besonders groß werden.

Terror, Unruhen und Cyberangriffe sorgen für Streitfälle

Nicht immer lässt sich eindeutig klären, wann ein Schaden tatsächlich als Kriegsfolge gilt. Gerade bei Terroranschlägen, politischen Unruhen oder Cyberangriffen entstehen regelmäßig schwierige Abgrenzungen.

Terrorismus gilt rechtlich nicht automatisch als Krieg. In Deutschland können bestimmte Schäden über Speziallösungen wie die Extremus AG abgesichert werden. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsverbund für große Terrorrisiken. Klassische Kriegshandlungen bleiben allerdings ausgeschlossen.

Auch innere Unruhen oder politische Ausschreitungen sind teilweise versicherbar. Einige Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen bieten inzwischen Zusatzbausteine an, die Schäden durch politische Gewalt oder Vandalismus abdecken. Ob ein Schutz besteht, hängt jedoch stark vom jeweiligen Tarif ab.

Besonders kompliziert ist die Lage bei Cyberversicherungen. Versicherer versuchen zunehmend zu unterscheiden, ob ein Hackerangriff von gewöhnlichen Kriminellen oder von staatlich gesteuerten Akteuren ausgeführt wurde. Genau diese Einordnung entscheidet häufig darüber, ob ein Schaden übernommen wird oder unter den Kriegsausschluss fällt.

Gibt es überhaupt Ausnahmen?

Trotz der weit verbreiteten Ausschlüsse existieren einzelne Sonderregelungen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte passive Kriegsdeckung, die häufig in Unfall- oder Lebensversicherungen enthalten ist.

Sie greift beispielsweise dann, wenn Reisende überraschend von einem Kriegsausbruch im Ausland betroffen werden. Viele Versicherer leisten in solchen Fällen noch für einen begrenzten Zeitraum – meist sieben bis vierzehn Tage. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Person nicht aktiv an Kampfhandlungen teilnimmt. Die Regelung soll vor allem eine sichere Heimreise ermöglichen.

Darüber hinaus gibt es Spezialpolicen für bestimmte Branchen. In der Transportversicherung, etwa im Bereich der Seefracht, lassen sich Kriegsrisiken teilweise gegen hohe Zusatzprämien absichern. Ähnliches gilt für einzelne Cyberversicherungen großer Unternehmen. Für Privatkunden bleiben solche erweiterten Deckungen allerdings selten und teuer.

Diese Pflichten sollten Versicherte kennen

Neben den eigentlichen Ausschlüssen spielen auch sogenannte Obliegenheiten eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um vertragliche Pflichten, die Versicherte einhalten müssen, damit der Schutz bestehen bleibt.

Gerade in Krisenzeiten kann das entscheidend werden. Wer beispielsweise trotz offizieller Reisewarnungen bewusst in ein aktives Kriegsgebiet reist, riskiert häufig den Verlust seines Versicherungsschutzes. Versicherer können in solchen Fällen grobe Fahrlässigkeit geltend machen.

Auch Maßnahmen zur Schadenminderung oder zur Sicherung von Eigentum gewinnen in Ausnahmesituationen an Bedeutung. Werden solche Pflichten verletzt, dürfen Versicherer Leistungen unter Umständen kürzen oder vollständig verweigern.

Ein genauer Blick in die Police ist entscheidend

Die größten Missverständnisse entstehen häufig durch unklare Erwartungen. Viele Versicherte verlassen sich auf allgemeine Aussagen wie „umfassender Schutz“, ohne die konkreten Ausschlussklauseln zu prüfen.

Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Besonders wichtig sind Regelungen zu:

  • Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen
  • Terrorismus
  • inneren Unruhen
  • Cyberangriffen
  • grober Fahrlässigkeit

Die aktuellen geopolitischen Spannungen zeigen deutlich: Versicherungsschutz bedeutet nicht automatisch Schutz in jeder Krise. Gerade bei Krieg und politischen Konflikten stoßen viele Policen schneller an ihre Grenzen, als viele Versicherte erwarten.

Über Tobias Vetter:

Tobias Vetter ist Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group. Er unterstützt Selbstständige, Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer dabei, ihre Steuerlast legal zu minimieren und ihre Finanzen strategisch zu strukturieren. Mit einem ganzheitlichen Ansatz verbindet er Vertragsgestaltung, Vorsorge und Vermögensaufbau zu einer durchdachten Steuerstrategie. Sein Credo: „Steuern sparen ist kein Trick – es ist eine Frage der Struktur.“ Weitere Informationen unter www.vetter-consulting.de

Pressekontakt:

Vetter Consulting GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Tobias Vetter
E-Mail: info@vetter-consulting.de
Website: https://www.vetter-consulting.de/

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