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HEA-Kurzgutachten: Wie können die neuen EU-Anforderungen an die Innenraumluftqualität in Deutschland umgesetzt werden?

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Das HEA-Kurzgutachten zeigt unter anderem, dass sich die neuen EU-Anforderungen am Beispiel der Innenraumluftqualität für Wohngebäude praxisnah und ohne neue komplexe Regelwerke umsetzen lassen.

Die Bedeutung der Raumluftqualität in Gebäuden kann angesichts luftdicht errichteter Neubauten und der Bestandssanierung auf dem Pfad hin zu einem komfortablen, klimaneutralen Gebäudebestand nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dem folgt auch die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie, die erstmals Anforderungen an die Innenraumluftqualität formuliert. Ein Kurzgutachten des ITG Dresden im Auftrag der HEA gibt Orientierung und formuliert steckbriefartige Umsetzungsvorschläge.

Das HEA-Kurzgutachten zeigt unter anderem, dass sich die neuen EU-Anforderungen am Beispiel der Innenraumluftqualität für Wohngebäude praxisnah und ohne neue komplexe Regelwerke umsetzen lassen – indem die bestehende Normenreihe DIN/TS 18599:2025 sowie die Norm DIN 1946-6 genutzt und durch einfache Maßnahmen wie Fensterlüftung, Filter und Sensorik ergänzt werden:

Für die Festlegung der Raumluftqualität kann auf den bereits in der energetischen Bilanzierung berücksichtigten Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 zurückgegriffen werden, die für Neubau und Bestand gilt und sich für eine gesetzliche Verankerung eignet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen lassen sich flexibel durch Fensterlüftung oder Filter unterstützen.

Ergänzend empfiehlt das Kurzgutachten für die Messung und Regelung in Wohngebäuden den Einsatz bedarfsgeführter Lüftung nach DIN 1946-6, für neue oder zu erneuernde Anlagen. Im Falle einer freien Lüftungslösung (z. B. Fensterlüftung) sollten zudem Anreize für Sensorik (z. B. Lüftungsampeln) geschaffen werden.

Hintergrund: EU-Recht muss national umgesetzt werden

Die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) ist der europäische Rechtsrahmen, der den Gebäudesektor fit für eine klimaneutrale EU im Zieljahr 2050 machen soll. Dafür trat die novellierte EPBD im Mai 2024 in Kraft und muss bis Ende Mai 2026 in das nationale Recht, z. B. ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz, überführt werden. Erstmals haben sich Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Rat dabei auf die Aufnahme von Innenraumluftqualitätsanforderungen geeinigt. Aus Sicht der HEA ein später, aber wichtiger Meilenstein, der der Wohngesundheit zurecht einen neuen Stellenwert einräumt.

Wichtig dabei: Die EPBD stellt den Mitgliedsstaaten die Instrumente zur Umsetzung frei, dabei gilt es, grundsätzlich Wohn- und Nichtwohngebäude zu unterscheiden. Für Nichtwohngebäude sollen im Rahmen der nationalen Umsetzung sowohl das Niveau der Raumluftqualität als auch die technische Ausstattung festgelegt werden. Für Wohngebäude ist die Festlegung der Ausstattung optional, jedoch müssen die Anforderungen an die Innenraumluftqualität in der nationalen Gesetzgebung formuliert werden.

Das Kurzgutachten kostenfrei lesen

Das Kurzgutachten im Auftrag der HEA wurde vom ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH erarbeitet und von der HEA-Projektgruppe Lüftungsanlagen begleitet. Sie können das Gutachten dem Anhang entnehmen.

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