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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Vier Pfoten e.V. fordert einen tiergerechten Halterpass für Pferde

Hamburg (ots)

Seit dem 01.07.2000 ist EU-weit der Halterpass für
Pferde und andere Einhufer Pflicht. Jeder Eigentümer eines Pferdes
ist verpflichtet, sein Pferd bei der national zuständigen Behörde zu
melden. Erstmalig sollen auch Freizeitpferde registriert werden, die
bislang von einer solchen Meldepflicht ausgenommen waren. Denn diese
Verordnung schreibt endgültig fest, dass Pferde zur Schlachtung
vorgesehene Nutztiere sind. Da aber bestimmte Medikamente nicht bei
Lebensmittel liefernden Tieren eingesetzt werden dürfen, dies aber
bei Pferden ohne Halterpass nicht überprüfbar ist, entstand dieser
Halterpass. Der Eigentümer muß in diesen Pass eintragen lassen, ob
das Tier für eine Schlachtung  vorgesehen ist. Der Tierarzt trägt die
verabreichten Medikamente in das Kapitel "Arzneimittelbehandlung"
ein. Somit soll ausgeschlossen werden, daß der Mensch
gesundheitsschädigende Stoffe durch den Verzehr des Pferdefleisches
zu sich nimmt.
Der Tierschutzverein VIER PFOTEN kann nachvollziehen, dass
Verbraucherschutz in unserem Land höchste Priorität hat und kann
deshalb eine solche Verordnung durchaus billigen. Wir finden es zwar
ausgesprochen bedenklich, dass Menschen immer noch einen unserer
edelsten Partner essen, doch das muß jeder Mensch mit sich selbst und
seinem Gewissen ausmachen.
Leider wurde bei Einführung dieser EU-Richtlinie die Chance nicht
genutzt, nun auch etwas zum Schutz der Pferde selbst zu tun.
Hierzulande werden noch viele Tiere in viel zu engen, stickigen Boxen
gehalten, ohne Tageslicht und Sozialkontakt. "Die wenigsten Halter
sind über die artgerechten Bedürfnisse ihres Pferdes im Bilde, kaum
einer weiß etwas über die natürliche Lebensweise des Herden- und
Fluchttieres Pferd," sagt Tom Haubrich, Projekt- und Kampagnenleiter
des Vier Pfoten e.V..
Der VIER PFOTEN e.V. fordert deshalb wie bei Hunden die
gesetzliche Einführung eines Halterführerscheins, der die  Basis für
Kauf und Haltung eines Pferdes sein muß. Im Zentrum eines solchen
Halterführerscheins muß das Wissen um die artgerechten Bedürfnisse
eines Pferdes stehen - z.B. zu Dauer der Futteraufnahme, Futterwahl,
Fresszeiten, Wasser-Aufnahme, Ruhezeiten und Ruheplätze, solitäre
Hautpflege, Rangordnungsverhalten, natürliche Gangarten und
Stimmungsäußerungen eines Pferdes, um nur einige Punkte zu nennen.
Als Gesprächspartner steht Ihnen unserer Kampagnen- und Projektleiter
Tom Haubrich unter der Rufnummer 040 / 399 249 0 oder 0171 / 490 48
29 gerne zur Verfügung.

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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