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Scramoge Technology korrigiert irreführende Darstellung von Finnegan LLP, dem Rechtsbeistand von BMW

Dublin, Irland (ots/PRNewswire)

Scramoge Technology Ltd., ein in Irland ansässiges Unternehmen, das auf die Lizenzierung von Technologien im Bereich des kabellosen Ladens spezialisiert ist, reagiert auf die irreführende Darstellung, die von den Anwälten von BMW – Finnegan, Henderson, Farabow, Garrett & Dunner LLP – veröffentlicht wurde. Die Fakten liegen fernab der Vorstellung eines „Eins-zwei-Schlags", wie in der Pressemitteilung von Finnegan vom 23. August 2023 beschrieben.

Im Jahr 2022 erhob Scramoge vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den östlichen Bezirk von Texas (United States District Court for the Eastern District of Texas) Klage gegen BMW wegen BMWs vermeintlicher Verletzung der Patentrechte von Scramoge an der patentierten Technologie, über die Scramoge verfügt. Als Ergebnis dieses Gerichtsverfahrens führte BMWs Zulieferer, welcher ob der Lieferung der fraglichen Technologie der Verletzung der Patentrechte beschuldigt worden war, vernünftige Gespräche mit Scramoge über eine Lizenzierung, welche dazu führten, dass eine Lizenz erteilt wurde. Infolgedessen war Scramoge gesetzlich dazu verpflichtet, seine Klage gegen die Niederlassung von BMW in Texas zurückzuziehen und tat dies unverzüglich. Trotz der Klagerücknahme und der Erteilung der Lizenz hielt BMW einige Monate später unbegreiflicherweise an einer darauffolgenden Klage gegen Scramoge im östlichen Bezirk von Michigan (Eastern District of Michigan) fest und strebte ein Feststellungsurteil an, das besagen sollte, dass sich BMW keiner Verletzung der Patentrechte an der patentierten Technologie von Scramoge schuldig gemacht habe, obwohl BMW darauf hingewiesen worden war, dass der Zulieferer des Unternehmens inzwischen eine Lizenz erhalten hatte. Als BMW und der Rechtsbeistand des Unternehmens, Finnegan, sich weigerten, die Klage in Michigan zurückzuziehen, reichte Scramoge beim Gerichtshof von Michigan (Michigan Court) öffentlich einen Antrag auf Abweisung der Klage von BMW ein. In diesem Antrag wies Scramoge Finnegan auch darauf hin, dass Finnegan die Gebühren und Kosten übernehmen müssten, die Scramoge entstanden sind, weil BMW und Finnegan die unbegründete Klage in Michigan weiter verfolgten – Finnegan antwortete nie darauf. Bevor über diesen Antrag entschieden wurde, lenkten Finnegan und BMW ein und erklärten sich einverstanden, die Klage in Michigan und weitere Anfechtungen zurückzuziehen, welche bei der Berufungskommission für Patente und Gerichtsverfahren (Patent and Trial Appeal Board) eingereicht worden waren. Die Parteien reichten außerdem in Texas eine Klagebeantwortung ein, in der sie vertraglich festsetzten, dass sie erwägen, die Klage vorbehaltlich zurückzuziehen.

Es war bei weitem kein absoluter Sieg für BMW. Scramoge hat seine Patentrechte in Bezug auf Unternehmen wie BMW, die vermeintlich die Patentrechte an der kabellosen Ladetechnologie von Scramoge verletzten, erfolgreich geltend gemacht.

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Pressekontakt:

Gavin Driscoll,
+353 (0) 86 380 5322 ; gdriscoll@atlanticips.com

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