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BWT AG

EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BWT Aktiengesellschaft 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 FN 96162 s, ISIN AT0000737705

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 26. Mai 2010, um 11.00 Uhr stattfindenden

20. ordentlichen Hauptversammlung

im Haus der Oesterreichischen Kontrollbank AG, 1010 Wien, Strauchgasse 1-3, "Reitersaal",

eingeladen.

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2009 samt Anhang und des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate Governance- Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2009 und des Konzernlageberichtes.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.

6. Beschlussfassung über die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates, wobei die Zahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder im Rahmen der durch die Satzung gezogenen Grenzen auf fünf von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder des Aufsichtsrates festgelegt wird.

7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2010.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts- Änderungsgesetz 2009 in den §§ 6, 12, 15, 17, 18, 19, 20, 28 und 29

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals auf die Dauer von 24 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

10.Beschlussfassung über die für 24 Monate vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu beschließen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, liegen ab 05. Mai 2010 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere

der   Jahresabschluss   samt   Anhang   mit   Lagebericht,   der   Bericht   des
Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss  mit  dem
Konzernlagebericht, sowie weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und  des
Aufsichtsrats, sowie der Bericht des Vorstandes zu den  Tagesordnungspunkten  9.
und 10. gem. § 153 Abs. 4 iVm § 65 Abs. 1b  AktG  über  die  Rechtfertigung  des
Bezugsrechtsausschlusses,  sowie  die  Satzung  unter   Ersichtlichmachung   der
vorgeschlagenen Änderungen zur Einsicht der Aktionäre auf.

Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 05. Mai 2010 über die Internetseite der

Gesellschaft                               http://www.bwt-group.com/DE/Investor-
Relations/Service/Hauptversammlung/   kostenlos    abrufbar.    Die    genannten
Informationen sind  bis  zum  Ablauf  eines  Monats  nach  der  Hauptversammlung

durchgehend auf der Internetseite zugänglich.

Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung

Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das Aktienrechts-Änderungs- gesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung unserer Gesellschaft über die

Einberufung   der   Hauptversammlung,   Hinterlegung   der   Aktien   für    die
Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung  an  der  Hauptversammlung  keine
Anwendung.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am 16. Mai 2010, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS/ HV Operation Center 2, Strauchgasse 1 - 3, 1. Stock, 1010 Wien) spätestens am 20. Mai 2010 zugehen muss. Bei Zwischenscheinen muss der Aktionär keine Bestätigung übersenden. Die Gesellschaft überprüft, ob der Aktionär zum Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragen ist.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen und bedarf der Schriftform (Unterschrift).

Die Übermittlung der Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per Post an Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS/ HV Operation Center 2,

Strauchgasse 1 - 3, 1. Stock, 1010 Wien, per Fax an +43 (0) 1 - 928 90 61 oder per Email an hv.anmeldung-2@oekb.at geschickt werden. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich.

Hingewiesen   wird   darauf,   dass   Aktionäre   durch   eine   Anmeldung   zur
Hauptversammlung  bzw.  durch  die  Übermittlung  einer  Depotbestätigung  nicht
blockiert werden, dh  Aktionäre  können  deshalb  über  ihre  Aktien  auch  nach
erfolgter Anmeldung bzw.  Übermittlung  einer  Depotbestätigung  weiterhin  frei
verfügen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 05. Mai 2010, ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, per Telefax +43 (0) 6232 5011 1191 zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die Email-Adresse Hauptversammlung@bwt-group.com zu verwenden.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 14. Mai 2010, an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw. per Fax an + 43 (0) 6232/5011-1191 oder per Email Hauptversammlung@bwt- group.com zugeht.

Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §

10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der  Gesellschaft  nicht  älter  als
sieben  Tage  sein  darf.  Hinsichtlich  der  übrigen   Anforderungen   an   die
Depotbestätigung   wird   auf   die   obigen   Ausführungen    verwiesen.    Bei
Zwischenscheinen   überprüft   die   Gesellschaft,   ob   der    Aktionär    zum
Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragen ist.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.

Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft http://www.bwt- group.com/DE/Investor-Relations/Service/Hauptversammlung/ zu finden.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular verwendet werden, das auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter http://www.bwt-group.co m/DE/Investor-Relations/Service/Hauptversammlung/ kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann entweder in der Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmung übergeben werden oder der Gesellschaft (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 2, Strauchgasse 1 - 3, A - 1010 Wien), per Telefax +43 (0) 1 928 90 61 oder per E-Mail an hv.anmeldung- 2@oekb.at geschickt werden, wobei die Vollmacht bzw. der Widerruf bei diesen Kommunikationsformen jedenfalls bis 25. Mai 2010, 13 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 2, Strauchgasse 1 - 3, A - 1010 Wien), per Telefax +43 (0) 1 928 90 61 oder per E-Mail an hv.anmeldung-2@oekb.at zugehen muss.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung dieser Erklärung über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen; die Übermittlung erfolgt über die oben zur Depotbestätigung genannten Kommunikationswege.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.

Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist.

Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die BWT Aktiengesellschaft über 643.113 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.190.387.

Mondsee, im April 2010

Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert@bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113

Branche: Wasser
ISIN: AT0000737705
WKN: 884042
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

Original-Content von: BWT AG, übermittelt durch news aktuell

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