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Pressemeldung BBMV vom 1. Februar 2023: Debatte um MVZ-Regulierung – Debatte um MVZ-Regulierung – Minister Holetschek verwirrt mit irreführenden Aussagen

Debatte um MVZ-Regulierung – Minister Holetschek verwirrt mit irreführenden Aussagen

Berlin, 01.02.2023 | Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sich erneut in die Diskussion um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit privaten Kapitalpartnern zu Wort gemeldet. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland forderte er Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Handeln auf. Der CSU-Politiker begründete dies mit „monopolartigen Strukturen“ und einem rasanten Anstieg des Anteils von MVZ-Gruppen mit Kapitalbeteiligung. Aussagen, die beim Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren für Verwunderung sorgen. Denn erst vor gut einer Woche nahm das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema ausführlich Stellung (Bundestags-Drucksache 20/5166).

So antwortet das Bundesgesundheitsministerium auf die Frage der Unionsfraktion nach der Entwicklung der Anteile von MVZ mit Kapitalpartnern, dass der Versorgungsanteil solcher MVZ-Gruppen in Bayern zwischen 0,5 bis 1 Prozent liegt. Richtig ist, dass seit 2015 das Wachstum von MVZ dynamisch verlaufe, das läge aber nicht an Investoren, sondern an der Entwicklung seien vor allem auch Ärztinnen und Ärzte selbst beteiligt, denen 44 Prozent der MVZ in Deutschland gehören.

Holetschek hatte unter Bezugnahme auf eine Studie im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) darauf verwiesen, dass „ein erheblicher Anteil der Standorte von MVZ in Hand von Finanzinvestoren“ sei. Das Bundesgesundheitsministerium relativiert die dramatischen Töne aus Bayern unter Bezugnahme auf die gleiche KVB-Studie. Aus dieser geht hervor, dass im Freistaat die Zahl von MVZ mit Kapitalpartnern im Zeitraum von 2018 auf 2019 von 54 auf 93 Praxisstandorte gestiegen ist – ein Zuwachs von 39 Standorten oder 72 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der MVZ in Besitz von Ärztinnen und Ärzten allerdings von 466 auf 507 und damit um 41 Standorte gewachsen. Der prozentuale Zuwachs liegt hier aufgrund der viel größeren Ausgangzahl hingegen nur bei knapp 9 Prozent.

„Ich frage mich, ob der Landesgesundheitsminister vorliegende Fakten entweder nicht kennt, nicht versteht oder bewusst mit falschen Zahlen argumentiert. Über die Äußerungen bin ich sehr verwundert. Wenn sich Herr Holetschek schon auf die mittlerweile stark umstrittene Studie im Auftrag der KVB bezieht, dann sollte er diese auch an allen Stellen korrekt wiedergeben.“, so die Vorsitzende des BBMV, Sibylle Stauch-Eckmann.

Denn auch die Behauptung des CSU-Politikers, die Studie der KVB würde belegen, dass MVZ mit Kapitalpartnern die höchsten Behandlungskosten abrechnen, ist falsch. Die Autoren der Studie kommen vielmehr zu dem Schluss, dass MVZ in Ärztehand sowohl die höchsten Honorarvolumina (+12 Prozent mehr als in einer Einzelpraxis), als auch mit die höchsten Honorare pro Patientin und Patient (+8,3 Prozent mehr als in der Einzelpraxis) abrechnen.

„Ich weiß nicht, welches Ziel der bayerische Gesundheitsminister mit diesem Verhalten verfolgt. Sollten Herrn Holetschek weitergehende Informationen vorliegen, so möge er diese doch bitte öffentlich machen, damit wir einen klaren und sachlichen Diskurs führen können. Behauptungen und Andeutungen führen uns mit Blick auf eine bessere Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten in Bayern nicht weiter“, so Sibylle Stauch-Eckmann abschließend.

Über den BBMV

Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzt sich für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im ambulanten Gesundheitssektor ein. Die Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Zweigpraxen und tragen so zur wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Um diese Investitionen in die Qualität der Gesundheitsversorgung tätigen zu können, greifen sie auf private Kapitalpartner zurück.

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