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Anforderungen an Informationen bei BIM-Projekten

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VDI-Pressemitteilung

Anforderungen an Informationen bei BIM-Projekten

Die neue VDI 2552 Blatt 10 unterstützt bei der Erstellung von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) für Building-Information-Modeling-Projekte (BIM) und des damit verbundenen Informationsbedarfs. Die Richtlinie dient als Leitfaden und Anleitung zur Erstellung von AIA und benennt die erforderlichen Inhalte. Analog dazu enthält sie Informationen zu den Zielen und Prinzipien eines BIM-Abwicklungsplans (BAP), zu dessen Inhalten, seiner Struktur und Methodik.

Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 unterstützt bei Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungsplänen (BAP)

Qualifizierte fachliche Entscheidungen im Rahmen von BIM-Projekten sind nur auf Basis qualitätsgesicherter Informationen möglich. Doch welche Daten für welchen BIM-Prozess zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind, ist für die Projektbeteiligten nicht immer ersichtlich. Auch für den BIM-Profi sind Umfang und Tiefe des tatsächlichen Informationsbedarfs jedoch unverzichtbare Arbeitsgrundlagen.

Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Definition der Informationen, die er für seine Zwecke aus dem digitalen Zwilling abgreifen möchtet. Dies sind die „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ (AIA). Die AIA sollten die benötigte Informationsfülle und die Informationstiefe möglichst genau beschreiben. Für ihre Erstellung definiert die VDI 2552 Blatt 10 verlässliche Regeln.

Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BIM-Abwicklungsplan (BAP). Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung, ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Auch Hinweise zu Erstellung des BAP sind Gegenstand der VDI 2552 Blatt 10.

Die Richtlinie setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext und beschreibt deren Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen. Sie wendet sich an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte sowie Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung, die die Vorteile der BIM-Methode nutzen möchten.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Februar 2021 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Januar 2020. Sie kann zum Preis ab EUR 60,70 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/2552 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner im VDI:

Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen

VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)

Telefon: +49 211 6214-313

E-Mail: gbg@vdi.de

Der VDI – Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit mehr als 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 140.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Wir sprechen für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie für die Technik und gestalten so die Zukunft aktiv mit. Über 12.000 ehrenamtliche Expertinnen und Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

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Stephan Berends
Presse und Kommunikation

Telefon: +49 211 6214-276 
presse@vdi.de

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