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CORRECTIV-Recherche zeigt: Mehr als 80 Landkreise beschränken Wasserverbrauch der Bürger – für die Industrie bleiben die Regeln weitgehend unverändert

Berlin/Essen, 6. Juli 2026. Immer mehr Kreise, Städte und Versorger in Deutschland führen Wasserentnahmeverbote ein, erlassen Bewässerungsauflagen oder rufen zum Wassersparen auf. Nach Recherchen von CORRECTIV haben inzwischen mehr als 80 von ihnen entsprechende Maßnahmen ergriffen – rund zwei Dutzend mehr als Anfang Juli des vergangenen Jahres. Während Bürgerinnen und Bürger ihren Wasserverbrauch zunehmend einschränken sollen, planen die Bundesländer bislang keine grundsätzlichen Kürzungen der Wasserentnahmerechte für die Industrie.

Besonders viele Wassereinschränkungen gelten derzeit in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Beispielsweise dürfen in der Region Hannover Rasensprenger an heißen Tagen nur noch zu bestimmten Zeiten betrieben werden. Im Bodenseekreis ist selbst das Schöpfen von Wasser aus Bächen und Flüssen mit Eimern oder Gießkannen untersagt. Auch in Stuttgart ist die Wasserentnahme untersagt. Je nach Landkreis drohen bei Verstoß Bußgelder in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

Eine CORRECTIV-Abfrage bei den Landesumweltämtern und -ministerien zeigt: Keines der 15 Länder, die bis Redaktionsschluss geantwortet haben, plant derzeit, die zulässigen Wasserentnahmemengen für Industrieunternehmen grundsätzlich zu senken. Niedersachsen beantwortete die Anfrage nicht. Zwar können bestehende Wasserrechte im Einzelfall eingeschränkt werden, etwa wenn die Trinkwasserversorgung gefährdet ist. Ein genereller Kurswechsel ist jedoch nicht vorgesehen.

Bewegung gibt es lediglich bei den Wasserentnahmeentgelten. Bayern erhebt seit Juli erstmals eine Abgabe auf Grundwasser. Berlin und Brandenburg prüfen eine Anpassung der Entgelte. Mecklenburg-Vorpommern plant eine deutliche Anhebung ab 2027. Andere Länder sehen dagegen keinen Änderungsbedarf. Hessen und Thüringen verzichten als einzige Bundesländer weiterhin auf ein Wasserentnahmeentgelt.

Nachfragen bitte an: Katarina Huth, Reporterin, katarina.huth@correctiv.org

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