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Verbotene Kosmetikprodukte sind in Europa weiterhin erhältlich

Verbotene Kosmetikprodukte sind in Europa weiterhin erhältlich

In der EU verbotene Kosmetikprodukte wie Shampoo, Rasierschaum und Deodorants sind online weiterhin frei erhältlich – teilweise Jahre nachdem die Inhaltsstoffe bereits verboten waren. Obwohl die bestehenden Regeln schon jetzt oft nicht durchgesetzt werden, könnte das EU-Parlament den Schutz für Verbraucher am Mittwoch sogar weiter aufweichen.

In den vergangenen zehn Jahren hat die EU mehr als 4.000 kosmetische Produkte vom Markt genommen, weil sie gesundheitsschädlich für Verbraucherinnen und Verbraucher sind. Sie stehen etwa im Verdacht, krebserregend zu sein oder die Fruchtbarkeit zu schädigen. Das zeigt eine Auswertung der Daten des Warnportals Safety Gate der Europäischen Union (EU) durch CORRECTIV.

CORRECTIV konnte einige solcher Produkte allerdings problemlos in verschiedenen Online-Portalen kaufen – darunter unter anderem auf Amazon ein Rasierschaum, der einen als gesundheitschädlich eingestuften Stoff enthält und in der EU seit Jahren verboten ist. Zwei der drei Produkte, die testweise bestellt wurden, enthalten den als stark gesundheitsgefährdend eingestuften Duftstoff BMHCA. Ein Amazon-Sprecher schreibt dazu auf Anfrage, der Konzern überprüfe kontinuierlich den Store. Er habe nun den verbotenen Rasierschaum aus dem Angebot entfernt. Zwei weitere Online-Händler äußerten sich nicht auf Anfrage.

Allein 2025 prüfte die EU-Kommission laut einem Sprecher mehr als 1,6 Millionen Webseiten und entdeckte mehr als 20.000 illegale Produkte, darunter viele auf großen Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress. Wie viele davon Kosmetikprodukte betrafen, blieb unklar.

Doch statt die bestehenden Regeln wirksam durchzusetzen, könnte die EU den Schutz für Verbraucher vor potenziell gesundheitsschädlichen Chemikalien in Kosmetika sogar weiter aufweichen. Voraussichtlich am 15. April 2026 stimmen zwei Ausschüsse des EU-Parlaments über den sogenannten „Chemikalien-Omnibus“ für die EU-Kosmetikverordnung ab. Sie regelt Alltagsprodukte wie Seifen, Make-Up, Zahnpasta, Cremes und Sonnenschutzmittel. So könnten krebserregende oder fruchtbarkeitsschädigende Stoffe nach dem Entwurf bis zu sechs Jahre nach ihrem Verbot verkauft werden – statt wie bislang 18 Monate. Die längere Frist soll Firmen mehr Zeit einräumen, Alternativen zu finden.

Verbraucherschützer warnen vor den Folgen. „Die Meldungen im Safety Gate sind nur die Spitze des Eisbergs, weil Behörden nur wenige Stichproben prüfen können“, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem sei davon auszugehen, dass mehr Stoffe gesundheitsschädlich sind, als bisher bekannt sei.

Die ganze Recherche – inklusive einer durchsuchbaren Datenbank für verbotene deutsche Kosmetikprodukte – finden Sie online.

Die Nachricht ist bei Quellenangabe frei zu verwenden.

Für Rückfragen:

Annika Joeres, E-Mail: annika.joeres@correctiv.org

Gesa Steeger, E-Mail:  gesa.steeger@correctiv.org

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