Alle Storys
Folgen
Keine Story von Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr verpassen.

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Sind eigene Mitarbeiter die besseren Headhunter?

Sind eigene Mitarbeiter die besseren Headhunter?
  • Bild-Infos
  • Download

Ein Dokument

Pressemitteilung

Sind eigene Mitarbeiter die besseren Headhunter?

Bremen, 04.04.2023. Vielen Unternehmen fällt es schwer, Arbeitskräfte mit Potenzial für sich zu gewinnen. Manche Firmen investieren deshalb viel Geld in sogenannte „Headhunter“, die sich auf die Jagd nach neuen Fachkräften machen. Eine Alternative dazu stellen Mitarbeiterempfehlungsprogramme dar. Nils Wigger von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp weiß, worauf es dabei ankommt.

Bei einem Mitarbeiterempfehlungsprogramm werben Arbeitnehmer*innen qualifizierte Fachkräfte aus ihrem Bekannten-, Familien- oder Freundeskreis an. War die Empfehlung erfolgreich, erhalten die Mitarbeitenden eine Belohnungsprämie. Wann diese fällig wird, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden. „Die Prämie kann zum Beispiel ausgezahlt werden, wenn der oder die empfohlene Arbeitnehmer*in eingestellt wird oder erst, sobald die Probezeit bestanden wurde“, sagt Nils Wigger. „Im letzteren Fall hat das Unternehmen die Sicherheit, dass es von der Empfehlung tatsächlich profitiert.“

Wie können die Prämien aussehen?

Geld, Mobiltelefone oder zusätzliche Urlaubstage – der Fantasie, was die Prämien anbelangt, sind keine Grenzen gesetzt. Viele Unternehmen, die das Mitarbeiterempfehlungsprogramm bereits umsetzen, greifen auf eine Staffelung zurück. Das bedeutet: Für Positionen, die besonders schwer zu besetzen sind oder eine hohe Qualifikation erfordern, wird eine höhere Prämie ausgeschrieben.

Interne Headhunter wissen am besten, wer zum Unternehmen passt

„Externe Headhunter verlangen für ihre Dienste oft eine Menge Geld“, erklärt Nils Wigger. „Außerdem weiß man nicht, ob die Mitarbeitenden, die sie akquirieren, tatsächlich zum Unternehmen passen.“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen ihren Betrieb dagegen in- und auswendig. Sie wissen, wer menschlich ins Kollegium passt und wer den Anforderungen der anfallenden Aufgaben gerecht werden kann. Zudem können die Mitarbeitenden eines Unternehmens durch ihr Studium oder ihre Ausbildung auf viele Kontakte mit denselben Qualifikationen zurückgreifen. „Sie würden hier niemals jemanden empfehlen, bei dem sie sich unsicher sind“, so Nils Wigger.

Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm

Ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm ist eine branchenunabhängige Möglichkeit, um neue Arbeitskräfte anzuwerben. Nils Wigger weist jedoch darauf hin, dass die Grundlagen für das Programm klar ausgearbeitet und kommuniziert werden müssen.

So ist es wichtig, vorab festzulegen:

  • wie die Empfehlung erfolgen muss,
  • gegenüber wem man die Empfehlung abgeben soll,
  • wie hoch die Prämie für welche Empfehlungen ausfällt und
  • wann die Prämie fällig wird.

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht besitzt und deshalb in die Planung des Mitarbeiterempfehlungsprogramms einbezogen werden muss. Nils Wigger empfiehlt deshalb eine rechtliche Beratung, wenn man ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm im eigenen Betrieb umsetzen möchte.

Medienkontakt:

CCAW PR und Text
Telefon: 040 609 4399-30 
wittiguenalp@ccaw-pr.de
Weitere Storys: Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Weitere Storys: Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH