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Industrie profitiert von der Forschungszulage - Presseinformation

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Industrie profitiert von der Forschungszulage

Nicht jedes Unternehmen hat eine Forschungsabteilung, aber jedes Industrieunternehmen in Deutschland kann von der Forschungszulage ( FZulG) profitieren. Die steuerliche Forschungsförderung greift bei viel mehr Unternehmen als allgemein bekannt und erwartet. Um die Innovationskraft Deutschlands zu stärken, werden auch Entwicklungstätigkeiten gefördert, die nicht in die großen Forschungsförderprogramme passen. Davon ist das Beratungsunternehmen ARTTIC Innovation GmbH überzeugt. In Deutschland betreiben mehr Unternehmen Forschung und Innovation im Sinne des FZulG als von ihnen selbst angenommen. Das gilt auch für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen), die sich nicht primär als Forschungsunternehmen verstehen.

„Das Gesetz fördert viele Forschungs- und Entwicklungsarbeiten – auch solche, an die man zunächst gar nicht denkt“, erklärt Anne Baumgärtel, Teamleiterin Forschungszulage bei ARTTIC Innovation. Förderfähig im Sinne des FZulG sind Aufgaben, bei denen eine Frage beantwortet wird, auf die es noch keine wissenschaftliche oder technologische Antwort gibt. Das können auch Prototypen im Bereich von Konstruktion und Entwicklung sein, solange es nicht reine Varianten- oder Design-Prototypen sind.

„So könnte zum Beispiel ein Unternehmen aus der Kunststoffbranche, das bestehende Produkte mit elektronischen Komponenten versieht, die Förderung aus dem FZulG beantragen. Durch die neuartige Verknüpfung von Kunststoffen und Elektronik möchte der Hersteller seine Produkte für Industrie 4.0 fit machen. Noch weiß das Unternehmen nicht, ob dies funktioniert“, so Anne Baumgärtel: „Das Projekt würde von der Bescheinigungsstelle in höchstens drei Monaten geprüft und die Personalaufwendungen können bis zu einer Millionen Euro pro Jahr als direkte Steuergutschrift geltend gemacht werden.“

Innovation und Neuentwicklung sind also viel wichtigere Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung als das Selbstverständnis als Forschungsunternehmen. Baumgärtel ergänzt: „Komplexität allein macht eine Aufgabe noch nicht zu einem Forschungsvorhaben. Der entscheidende Faktor ist die Ungewissheit des Ergebnisses.“ Damit sind beispielsweise auch vielfältige Aufgaben aus Konstruktion und Entwicklung (darunter, aber nicht nur Werkzeugbau, Musterbau, Prototypenentwicklung und neue, disruptive Verfahren, Maschinen und Anlagen) interessant, sofern sie nicht nur darauf beschränkt sind, eine vorhandene Maschine effizienter zu machen.

Auch technisch-wissenschaftliche Projekte wie bei einem Unternehmen aus der Medizintechnik sind förderfähig. Gerade in Deutschland forschen viele Hidden Champions an ganz praktischen Lösungen für ihre Produkte. In dieser Branche könnte ein Unternehmen seine Forschungsleistung fördern lassen, das zum Beispiel eine neuartige chirurgische Schere für die Elektrokaustik oder das einen erinnerungsfähigen, nichtmetallischen Werkstoff für die minimalinvasive Chirurgie entwickelt. Baumgärtel: „Viele Unternehmen aus dem Bereich Medizinprodukte sind in Deutschland beheimatet und entwickeln neue Lösungen, die anspruchsberechtigt sein können, sofern der Antrag korrekt gestellt wird“.

Die ARTTIC Innovation GmbH berät seit 33 Jahren Unternehmen aus der Industrie bei der Forschungsmittelbeantragung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und kennt das der neuen Forschungszulage in Deutschland zugrunde liegende Frascati-Handbuch der OECD genauestens. Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung über das neue Forschungszulagengesetz finden Sie unter www.fzulg.eu und auf der Webseite der ARTIC Innovation GmbH.

Abdruck frei. Beleg erbeten.

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ARTTIC Innovation GmbH

Verena von Scharfenberg

ARTTIC Innovation GmbH

Oskar-von-Miller-Ring 29

80333 München

Tel: 0049 (0) 89 248 83 03 40

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Baumgaertel(at)arttic-innovation.de

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