Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Erbbaurechtskongress 2026: moderne Impulse für ein wichtiges Instrument der Bodenpolitik
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Pressemitteilung
Erbbaurechtskongress 2026: moderne Impulse für ein wichtiges Instrument der Bodenpolitik
Berlin, 15.01.2026. Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbands ist die größte Fachveranstaltung zum Thema in Deutschland. 2026 findet er am 16. und 17. März in Hannover statt. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden Fragen und Impulse zur Modernisierung des Erbbaurechts.
Das Erbbaurecht steht momentan vielerorts wegen des Umgangs mit auslaufenden Verträgen, aber auch wegen seiner Bedeutung für das bezahlbare Wohnen und eine nachhaltige Bodenpolitik im Fokus. Das Kongressprogramm greift diese aktuellen Themen auf und setzt zugleich neue Akzente.
Am Montag, den 16.03.2026 eröffnen rechtliche und steuerliche Fragestellungen die Veranstaltung. Den Auftakt macht Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg, der in seinem Vortrag den Reformbedarf im Erbbaurecht beleuchtet. Anschließend widmet sich Dr. Daniel Kautenburger-Behr möglichen gesetzlichen Anpassungen.
Am Nachmittag folgt der Blick in die Praxis: Friederike Bock von der Klosterkammer Hannover stellt in ihrem Vortrag die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung von Erbbaurechten vor. Danach spricht Conrad von Meding von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über die öffentliche Wahrnehmung des Erbbaurechts. Den Abschluss des Tages bildet eine Podiumsdiskussion.
Der zweite Kongresstag stellt innovative Projekte und die Vertragsgestaltung in den Mittelpunkt. Zunächst zeigt Christian Putschäw anhand des Projekts „Gröninger Hof eG“ in Hamburg, wie ein städtisches Parkhaus in ein genossenschaftliches Wohn- und Arbeitshaus transformiert wurde. Im Anschluss erläutert Dennis Pfeffer von der NUNIVO GmbH, wie Erbbaurechte und Nachverdichtung zusammenspielen können. Danach spricht Stefan Meusel über die Finanzierbarkeit von Erbbaurechten.
Den fachlichen Abschluss bildet Dr. Matthias Nagel vom Deutschen Erbbaurechtsverband, der auf den angekündigten Mustererbbaurechtsvertrag für den Geschosswohnungsbau eingehen möchte, praxisnahe Hinweise zur Vertragsgestaltung gibt und aufzeigt, wie Rechtssicherheit und Flexibilität sinnvoll zusammengebracht werden können.
„Der Erbbaurechtskongress 2026 verbindet Bewährtes mit Neuem: Neben aktuellen Fachvorträgen können sich die Besucher auf frische Formate sowie viel Gelegenheit zum Austausch mit anderen Erbbaurechtsfachleuten freuen“, verspricht Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Die Veranstaltungsdaten auf einen Blick:
Erbbaurechtskongress 2026
Datum: 16. und 17. März 2026
Ort: Altes Rathaus Hannover
Kosten: 650 Euro für Mitglieder des Deutschen Erbbaurechtsverbands, 775 Euro für Nichtmitglieder
Informationen und Anmeldung: www.erbbaurechtsverband.de
Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de
Medienkontakt: CCAW PR und Text derv@ccaw-pr.de