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Run auf Schrebergärten - Grüne Oasen mit festen Regeln

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Düsseldorf (ots)

Anmoderationsvorschlag: Ein kleines Stück Land mit Beeten und Gartenlaube: Von diesem Stück Freiheit träumen nicht erst seit Corona viele. Die Nachfrage nach Schrebergärten ist enorm hoch, die Wartelisten in den Kleingartenvereinen entsprechend lang. Wer das Glück hat, eine der heißbegehrten Parzellen zu ergattern, den erwarten aber auch feste Regeln, die unbedingt eingehalten werden sollten. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Wer sich seinen Traum vom eigenen Schrebergarten erfüllen will, muss sich erst mal bei einem Kleingartenverein bewerben und dort Mitglied werden.

O-Ton 1 (Michaela Rassat, 21 Sek.): "Diese Vereine regeln die Vergabe der Parzellen und schließen mit den Hobbygärtnern einen Pachtvertrag. Mit ihrer Unterschrift stimmen die Mitglieder dann zu, sich an die Regeln und Pflichten zu halten, die die Vereinssatzung sowie das Bundeskleingartengesetz vorgeben. Handelt es sich um Flächen, die der Stadt oder Gemeinde gehören, ist darüber hinaus meist noch deren Kleingartenordnung zu beachten."

Sprecher: So Michaela Rassat, Juristin bei der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Besonders wichtig ist dabei Paragraph 1 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes.

O-Ton 2 (Michaela Rassat, 20 Sek.) "Er legt fest, dass ein Kleingarten dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Vereinssatzungen und Kleingartenordnungen schreiben deshalb oft vor, dass Pächter mindestens ein Drittel ihres Gartens mit Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenbedarf bepflanzen müssen."

Sprecher: Welche Pflanzen, welche Heckenhöhe und welche Tiere erlaubt sind, kann jeder Kleingartenverein selbst bestimmen - für die Gartenlaube gibt's bundeseinheitliche Regeln.

O-Ton 3 (Michaela Rassat, 23 Sek.): "Die Laube sollte eher schlicht gebaut sein und nicht größer als 24 Quadratmeter - inklusive einer überdachten Fläche zum Draußensitzen wohlgemerkt. Wer Umbauten plant, dem empfehle ich, das mit dem Vorstand abzusprechen, um Ärger mit den Nachbarn und anderen Vereinsmitgliedern vorzubeugen. Der Einbau einer Küche oder einer aufwendigen Heizung kann zum Beispiel problematisch werden, weil die Laube nicht zum festen Wohnsitz taugen darf."

Sprecher: Gelegentliche Übernachtungen sind natürlich erlaubt. Zum Beispiel wenn das Grillen im Sommer mal länger dauert. Aber bitte nicht jeden Tag grillen, das könnte Ärger geben:

O-Ton 4 (Michaela Rassat, 22 Sek.): "Eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht, aber das Amtsgericht Bonn hat beispielsweise entschieden, dass in den Monaten April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf, wenn die Nachbarn zwei Tage vorher informiert werden. Am besten auch hier mal in der Kleingartenvereinssatzung nachschauen: In der sind meistens auch konkrete Ruhezeiten vorgeschrieben, in denen man zum Beispiel nicht Rasenmähen darf."

Abmoderationsvorschlag: Unter www.ergo.de/ratgeber gibt's weitere gute Tipps zum Thema und unter www.ergo.de/rechtsportal finden Sie Infos darüber, was Ihr gutes Recht ist, wenn es dann doch mal Zoff mit den anderen Kleingärtnern gegeben hat.

Pressekontakt:

ERGO Group AG
Claudia Wagner
Pressesprecherin
ERGO-Platz 1
40198 Düsseldorf

Tel 0211 477-2980
Claudia.Wagner@ergo.de

Original-Content von: ERGO Group AG, übermittelt durch news aktuell

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