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AOK Rheinland/Hamburg

Neues Gutachten belegt: Vulnerable Gruppen im Risikostrukturausgleich benachteiligt

Neues Gutachten belegt: Vulnerable Gruppen im Risikostrukturausgleich benachteiligt

AOK-Vorstand Günter Wältermann fordert, den Morbi-RSA als lernendes System ernst zu nehmen und Gerechtigkeitslücken im Sinne der Versicherten zu schließen.

Düsseldorf/Hamburg, 26.10.2022

Das wissenschaftliche Gutachten der Professoren Jürgen Wasem, Gerald Lux und Florian Büchner belegt, dass sozioökonomische Faktoren wie der Härtefall- und der Erwerbsminderungsstatus sowie das Vorliegen von ambulanter und stationärer Pflegebedürftigkeit derzeit im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in relevanter Größenordnung unzureichend abgebildet sind. Damit besteht eine erhebliche Gerechtigkeitslücke in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung.

Für die Versorgung vulnerabler Versichertengruppen werden zu wenig Gelder aus dem Gesundheitsfonds gezahlt: So weisen zum Beispiel Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind, sogenannte Härtefälle, eine erhebliche Unterdeckung von jährlich ca. 1.038 Euro (1.500 Euro risikoadjustiert) auf. Dabei handelt es sich um Versicherte mit einer zumeist hohen Krankheitslast und einem eher geringen Einkommen.

Auch in der jüngsten Vergangenheit eingeführte Elemente wie die Regionalkomponente und der Risikopool, die für mehr Verteilungsgerechtigkeit bei der Zuweisung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds sorgen sollten, sind nicht geeignet, diese systematischen Unterdeckungen auszugleichen. Damit werden vulnerable Gruppen erheblich benachteiligt.

„Wir begrüßen daher die Empfehlungen des Gutachtens, die Systematik im Morbi-RSA durch sozioökonomische Merkmale zu ergänzen,“ sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. „Der Risikostrukturausgleich ist ein lernendes System, wie zahlreiche Anpassungen in den letzten Jahren zeigen.“

Die systematische Unterdeckung kann durch den Einbezug sozioökonomischer Variablen wie die Zuzahlungsbefreiung weitgehend ausgeglichen werden. In Deutschlands Nachbarländern Belgien und den Niederlanden werden sozioökonomische Merkmale schon längst berücksichtigt.

„Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist jetzt damit zu beauftragen, eine Nachjustierung durch sozioökonomische Variablen auch für den Morbi-RSA in Deutschland zu prüfen“, so Günter Wältermann.

Hintergrund

Das Gutachten „Weiterentwicklung des RSA – Berücksichtigung sozioökonomischer Versichertenmerkmale“ erscheint als Diskussionsbeitrag des Instituts für Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft der Universität Duisburg-Essen. Autoren sind Prof. Dr. Gerald Lux (gerald.lux@esfomed.de); Prof. Dr. Jürgen Wasem (juergen.wasem@medman.uni-due.de); Prof. Dr. Florian Buchner (f.buchner@fh-kaernten.at) und Theresa Hüer M.A. (theresa.hueer@medman.uni-due.de). Empirische Basis der Untersuchung ist ein umfassender, für die Gesamt-GKV adjustierter Datensatz von rund 9,2 Millionen AOK-Versicherten. Um Verzerrungen durch die COVID-19-Pandemie zu vermeiden, dienten die Jahre 2018 und 2019 als Datenbasis. Gleichzeitig wurde das RSA-Modell des Jahres 2021 verwendet, sodass die RSA-Reform durch das GKV-FKG in der Analyse berücksichtigt wird.

Zur Studie

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