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Wieder verbraucherfreundliches Urteil gegen Online-Casino aus Malta

Wieder verbraucherfreundliches Urteil gegen Online-Casino aus Malta
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Mönchengladbach (ots)

Ein Spieler hatte in einem Online-Casino eines Anbieters aus Malta unter Berücksichtigung von Gewinnen insgesamt 14.854 Euro verloren. Das Landgericht Kiel hat das Online-Casino nun zur Rückzahlung verurteilt.

Die Welle türmt sich immer mehr auf. Nun hat auch das Landgericht Kiel einen Online-Casino-Anbieter aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher verspielter Beträge nebst Übernahme der außergerichtlichen Kosten eines Spielers aus Schleswig-Holstein verurteilt (Urteil vom 31. Mai 2022). Damit setzt sich die verbraucherfreundliche Tendenz in Schadenersatzverfahren gegen Online-Casinos in Deutschland weiter fort. Der geschädigte Verbraucher hatte April bis August 2021 unter Berücksichtigung von Gewinnen insgesamt 14.854 Euro verloren. Eine außergerichtliche Einigung war gescheitert, sodass das LG Kiel sein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen hat, dass auch weiteren Online-Casino-Spielern dabei helfen kann, ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten.

"Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar. Insbesondere habe der Kläger als Verbraucher gehandelt. Das Gericht erkannte einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch beim Kläger, da Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Dass das beklagte Unternehmen über eine Glücksspiellizenz aus Malta verfügte, änderte nichts an der Sachlage", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Der Hintergrund: Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont aber: "Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!"

Das Landgericht Kiel schreibt unter anderem: "Die Regelungen des GlüStV sollen gerade dem Schutz der Verbraucher dienen. Spieler sollen durch die Regelung mitunter vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden. Auch die konkret einschlägige Verbotsnorm, also das Internetverbot gem. § 4 Abs. 4 GlüStV, verfolgt jedenfalls u. a. den Zweck, illegales Glücksspiel zum Schutze der Spieler zu unterbinden. Der Gesetzgeber hat sich mit § 4 Abs. 4 GlüStV bewusst für ein absolutes Verbot von Casino-Spielen im Internet entschieden."

Pressekontakt:

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Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

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