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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Emissionshandel
Die Übertragungsregelung ist ökologisch wirkungslos und verzerrt den Wettbewerb in der Stromproduktion

Berlin (ots)

Das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007), das die
Vergabe der CO2-Emissionsberechtigungen regelt, ist zum Teil
ökologisch wirkungslos und führt zu einer gravierenden
Wettbewerbsverzerrung im Energiesektor. Das ist das Ergebnis einer
Studie vom Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität
Hannover. "Die Regelungen des ZuG 2007 bewirken Kosten- und damit
Wettbewerbsvorteile für die bereits jetzt tätigen Stromproduzenten
mit hohem CO2 Ausstoß, die klimapolitisch nicht zu rechtfertigen
sind", erläuterte Prof. Dr. Lothar Hübl die alarmierenden
Erkenntnisse seiner Studie auf einer Pressekonferenz in Berlin. Diese
sogenannten "Altemittenten" erhielten über ihren eigentlichen Bedarf
hinaus Zertifikate im Wert von bis zu 22 Prozent ihrer
Investitionssumme. "Demgegenüber können Wettbewerber, die keine
Altemittenten sind, beim Bau neuer Kraftwerke nicht einmal eine
Ausstattung erwarten, die dem tatsächlichen Bedarf entspricht, obwohl
die ökologische Wirksamkeit ihrer Neuanlagen die gleiche ist",
erklärt Hübl weiter. Das benachteilige die Betreiber CO2-freier
Kernkraftwerke ebenso wie neue Player auf dem Markt.
Die ursprüngliche Absicht des deutschen Zuteilungsgesetzes,
Investitionen in innovative, umweltfreundliche Kraftwerkstechnologien
zu fördern und damit eine Absenkung des CO2-Ausstoßes zu erreichen,
werde verfehlt, so der Gutachter. Die überschüssigen Zertifikate der
Altemittenten würden lediglich veräußert und erlaubten den Käufern
zusätzliche CO2-Emissionen. Damit komme es nicht zu einer
Reduzierung, sondern nur zu einer Verlagerung des CO2-Ausstoßes.
Auch rechtlich sei das Zuteilungsgesetz fragwürdig: "Wegen seines
Beihilfecharakters ist das Zuteilungsgesetz mit dem Europarecht nicht
vereinbar", führte Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Moench aus dem
Berliner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz aus. "Es verstößt mit seinen
wettbewerbsverzerrenden Wirkungen in mehrfacher Hinsicht gegen das
Grundgesetz. Die Mechanismen des ZuG 2007 sind ökologisch und damit
auch verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Hier müssen
dringend Konsequenzen für die nächste Handelsperiode, den nationalen
Allokationsplan II, gezogen werden".
Zum Hintergrund:
Im Oktober 2003 trat die EU-Richtlinie zur Einführung eines
europaweiten Systems zum Handel mit Emissionszertifikaten in Kraft.
Das Ziel: Über den Marktmechanismus die im Kyoto-Protokoll
festgelegten Emissionsziele erreichen. Kern des
Emissionshandelssystems in Deutschland ist das Zuteilungsgesetz 2007.
Nach seinen Vorschriften wird die Vergabe kostenloser Zertifikate auf
der Grundlage eines nationalen Allokationsplans geregelt. Derzeit
arbeitet die Bundesregierung am Zuteilungsgesetz für die
Handelsperiode 2008 bis 2012, dem nationalen Allokationsplan II
(NAPII).
Das Gutachten erhalten Sie unter  huebl@mbox.vwl.uni-hannover.de
oder unter  sven.bode@hwwa.de.
Ansprechpartnerin in Berlin:
Almut Stollberg
Kommunikation @Public Affairs
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
Schiffbauerdamm 1, 10117 Berlin
Tel.: (030) 2 34 55-247
Fax:  (030) 2 34 55-190
E-Mail:  a.stollberg@enbw.com
Tel.: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax:  + 49 7 21/63-1 26 72
www.enbw.com

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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