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EANS-News: Verbraucherschützer gegen AWD Österreich: Gericht lässt Sammelklage zu

Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater in Österreich.

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Recht/Prozesse/Sammelklage gegen AWD in Österreich zulässig

Utl.: Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater in Österreich.

Bonn / Wien (euro adhoc) - Die Sammelklage des österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD Österreich ist zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der "systematischen Fehlberatung" von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater nun inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden. Der Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt. "Wir erneuern unser Angebot an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu klären", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. "Der AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben - das wäre im Interesse aller." Sollte der AWD dies ablehnen, wird der VKI alles tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, sagt Kolba.

Der Sammelklagen-Aktion des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS AG - haben sich 2.500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste Teilklage (125 Personen - Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser namens des VKI am 30. Juni 2009 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte bereits die nächste Tranche (145 Personen - Schaden wieder rund zwei Millionen Euro).

Die Klagen wurden notwendig, weil der AWD eine "systematische Fehlberatung" von Anlegern bis zuletzt immer bestritten hat und sich in allen Fällen auf - wie Anleger sagen - in der Beratung regelmäßig als bloße Formsache verharmloste und daher zumeist ungelesen unterzeichnete Gesprächsprotokolle beruft. "Die Frage des Beweiswertes solcher klein gedruckter und offenbar tatsachenwidriger Klauseln und die Fülle an Beweisen für eine systematische Fehlberatung müssen daher durch ein unabhängiges Gericht geprüft werden", sagt Kolba, "wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien die Sammelklage des VKI als zulässig ansieht und damit den Weg für eine hoffentlich zügige und umfassende Klärung der Vorwürfe eröffnet hat."

Der VKI ist aber auch nach wie vor jederzeit bereit, über konkrete Angebote des AWD Österreich, des AWD Deutschland oder dessen Eigentümer Swiss Life in der Schweiz in außergerichtliche Verhandlungen zu treten.

Alle Informationen zur Sammelklagen-Aktion des VKI gegen den AWD Österreich finden Sie auf www.verbraucherrecht.at

Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation, Dr. Peter Kolba, Tel.: 01/588 77 - 320

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke, FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel.:
0228-9 57 50 22, Fax: 0228-9 57 50 27, bonn@foris.de, www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
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