DF Deutsche Finance Holding AG
DF DEUTSCHE FINANCE INVESTMENT GMBH ordnet aufsichtliche Maßnahmen ein
München, 10. September 2026. Die DF DEUTSCHE FINANCE INVESTMENT GMBH ordnet aufsichtliche Maßnahmen ein.
Auskunfts- und Vorlageanordnung – Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Die DF Deutsche Finance Investment GmbH unterliegt als Kapitalverwaltungsgesellschaft der laufenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In diesem Zusammenhang hat die BaFin die DF Deutsche Finance Investment GmbH mit Bescheid vom 9. Juni 2026 verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Zur Überwachung der Umsetzung dieser Anordnung wurde ein Sonderbeauftragter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Umsetzung der aufsichtlichen Auskunfts- und Vorlageanordnung vor Ort zu begleiten.
In der öffentlichen Berichterstattung wird die Maßnahme teilweise als „Sonderprüfung“ oder „Sonderermittlung“ bezeichnet. Diese Begriffe geben den Inhalt und den Charakter der aufsichtlichen Maßnahme nicht zutreffend wieder. Es handelt sich um eine auf fünf Immobilieninvestments mit einem gemeinsamen Co-Investor begrenzte Auskunfts- und Vorlagepflicht. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgelegten Informationen zu den Investitionsstrukturen dieser Immobilieninvestments.
Auf einen Blick
- Betrifft die gemeinsame Investitionsstruktur mit einem Co-Investor — im Kern fünf Immobilienprojekte; die Portfolios der übrigen von der DF Deutsche Finance Investment GmbH verwalteten Fonds sind nicht Gegenstand der Anordnung.
- Der Sonderbeauftragte überwacht die Umsetzung der Anordnung, hat keine Entscheidungs- oder Zustimmungsbefugnisse und ersetzt nicht die Geschäftsführung
- Die BaFin-Veröffentlichung enthält keine Feststellung von Pflichtverletzungen
- Die Anordnung ist noch nicht bestandskräftig, jedoch sofort vollziehbar
- Die DF Deutsche Finance Investment GmbH unterstützt BaFin und Sonderbeauftragten umfassend und transparent
Nach der Veröffentlichung der BaFin dient die Anordnung dazu, sich ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung der geschlossenen Publikumsfonds durch die DF Deutsche Finance Investment GmbH zu verschaffen. Sie enthält keine Feststellung von Pflichtverletzungen. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, jedoch sofort vollziehbar.
Die DF Deutsche Finance Investment GmbH wird die Aufklärung weiterhin umfassend unterstützen. Sie hat ein eigenes Interesse daran, dass die angesprochenen Sachverhalte vollständig aufgeklärt werden.
Deutsche Finance Group ist eine international tätige Investmentgesellschaft mit Schwerpunkt auf Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur. Das Unternehmen verwaltet rund 10 Milliarden Euro Assets under Management.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
DEUTSCHE FINANCE GROUP Unternehmenskommunikation
DF Deutsche Finance Holding AG Hansastraße 29, 81373 München I Germany
Group Communication Officer Mirjam Ludwig
Tel: 49 (0) 89 64 95 63 0 Fax: 49 (0) 89 64 95 63-10 E-Mail: presse@deutsche-finance.de Webseite: www.deutsche-finance.de
Amtsgericht: München HRB 159834
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Rüdiger Herzog
Executive Partner I Vorstandsvorsitzende Thomas Oliver Müller Dr. Sven Neubauer
Vorstand Symon Hardy Godl Bobana Prosic