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Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV

Regelungen zum Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung. Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden? Kostenfreie Veranstaltung am 22.09.2022, 19.30 Uhr

Liebe Redaktion,

wir bitten Sie im Interesse aller von Trennung und Scheidung betroffener möglichst um Veröffentlichung unserer bevorstehenden kostenfreien Veranstaltung bei der AWO Nord in Aachen. Wir sind Ihnen sehr dankbar!

Als gemeinnütziger Verband bieten wir den von Trennung und Scheidung betroffenen Menschen hilfreiche Informationen sowie persönliche Beratung.

Mit besten Grüßen

Eleonore Dobiosz

ISUV-Kontaktstelle Aachen

Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z.B. Haus, weiteres Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Antworten auf diese und auf Ihre Fragen, praktische Tipps sowie rechtliche Hinweise gibt ein Fachanwalt für Familienrecht bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Aachen, Joseph-von-Görres-Straße 19 bei der AWO-Nord, am 22. September, 19.30 Uhr.

Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos bei Eleonore Dobiosz, Tel. 0176 30665050, E-Mail aachen@isuv.de sowie im Internet unter www.isuv.de.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Kontakt:

Eleonore Dobiosz
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
Kontaktstellenleiterin Aachen
 aachen@isuv.de
ISUV Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de
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