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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Das Gelbe Heft kommt jetzt mit zum Zahnarztbesuch

Berlin (ots)

Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter. Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen rücken wir die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus und unterstreichen die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge. Denn eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist daher genau der richtige Ort dafür. Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9."

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: "Früherkennungsuntersuchungen sind ein Muss für die Gesundheitsvorsorge im Kindesalter, das gilt für ärztliche Untersuchungen genauso wie für die zahnärztlichen. Wir begrüßen, dass ab sofort alle Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr verbindlich im Gelben Heft dokumentiert werden. Die zahnmedizinische Vorsorge der Kleinen wird damit für alle sichtbarer und kann durch diese Erinnerungshilfe besser umgesetzt werden. Zudem erhalten die Eltern im Gelben Heft zusätzliche Früherkennungsinformationen. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für das einzelne Kind ergänzen die Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen, die ebenfalls von der GKV gefördert wird."

Neue Einlegeblätter ergänzen bisherige Gelben Hefte

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Neugeborene ein Gelbes Heft, das sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9; Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die davor ausgehändigt wurden, können weiter genutzt werden. Eltern erhalten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt.

Ab sofort ist es also für alle Eltern wichtig, das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitzunehmen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse - wie in der Kinderarztpraxis - eingetragen wird.

Die Vorteile des erweiterten Gelben Heftes auf einen Blick

- Bessere Übersicht: Alle wichtigen Vorsorgetermine - ärztlich und zahnärztlich - in einem Dokument.

- Mehr Aufmerksamkeit für Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.

- Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.

- Bessere Zusammenarbeit: Kinderärztinnen und Zahnärzte arbeiten enger zusammen - für eine ganzheitliche Vorsorge.

Pressekontakt:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Vanessa Hönighaus; Telefon: 030 280 179 27
presse@kzbv.de

GKV-Spitzenverband
Florian Lanz; Telefon: 030 206 288 4201
presse@gkv-spitzenverband.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), übermittelt durch news aktuell

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