LG Hamburg untersagt zentrale Behauptungen aus Sanktionsbegründung gegen Schwester von Alischer Usmanow
Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg hat einen Beschluss zugunsten des russisch-usbekischen Milliardärs Alischer Usmanow erlassen. Einem Facebook-Nutzer wurde die Behauptung untersagt, Usmanow habe seine Schwester als Konteninhaberin instrumentalisiert, um Vermögenswerte auf Schweizer Bankkonten zu verschleiern. Ähnliche Behauptungen waren 2022 Teil der Begründung für die gegen seine Schwester seitens der EU und dem Vereinigten Königreich verhängten Sanktionen.
Saodat Narzieva wurde im April 2022 in die Sanktionslisten der EU und des Vereinigten Königreichs aufgenommen. Grundlage hierfür waren Berichte der britischen Zeitung The Guardian sowie der Rechercheplattform OCCRP, wonach Herr Usmanow angeblich "erhebliche Vermögenswerte" auf Saodat Narzieva übertragen und sie "27 Schweizer Bankkonten geführt habe, die mit ihrem Bruder in Verbindung" stünden.
Vertreter von Usmanow und Narzieva wiesen diese Behauptungen schon 2022 als falsch zurück, woraufhin eine Reihe von Medien ihre Berichterstattung nach eigener Überprüfung korrigierte. Die Falschmeldungen beruhten auf einer Fehlinterpretation interner Kontodaten der Credit Suisse sowie auf einem fehlerhaften Umgang mit dem Datenleck "Suisse Secrets". Dieser Fehlinterpretation Rechnung tragend strich der Rat der Europäischen Union Frau Narzieva bereits im September 2022 wieder von der Sanktionsliste. Die Sanktionen des Vereinigten Königreichs gegen sie bestehen auf derselben fehlerhaften Grundlage fort.
Im September 2025 veröffentlichte ein deutscher Facebook-Nutzer auf seinem Profil einen Beitrag, in dem er sich vornehmlich mit einem bald erscheinenden Buch befasste. In dem Beitrag hieß es ausserdem, "dass Usmanow seine Schwester Saodat Narzieva für Konten bei der Credit Suisse, auf denen sich zeitweise mehr als 2 Milliarden US-Dollar befanden, als wirtschaftliche Eigentümerin instrumentalisierte, um die tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu verschleiern."
Nachdem der Autor sich auf außergerichtliche Aufforderung weigerte, diesen Beitrag zu löschen, erließ das Landgericht Hamburg auf unseren Antrag hin eine einstweilige Verfügung, die neben weiteren falschen Tatsachenbehauptungen auch diese Passage unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft) verbot.
Der Nutzer hat den streitgegenständlichen Facebook-Beitrag inzwischen entfernt.
In den vergangenen Jahren haben diverse Medien in den USA, im Vereinigten Königreich, in Irland und in Deutschland vergleichbare Behauptungen freiwillig korrigiert oder Unterlassungserklärungen abgegeben.
Joachim Nikolaus Steinhöfel, der Medienanwalt von Alischer Usmanow, der die einstweilige Verfügung erwirkte, erklärt:
"Dies ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht in der Europäischen Union Tatsachenbehauptungen über Herrn Usmanow oder seine Angehörigen, die zum Gegenstand von Sanktionsbegründungen wurden, untersagt. Es ist eines Rechtsstaats unwürdig, wenn Sanktionen auf der Grundlage unzutreffender Zeitungsartikel verhängt werden. Genau das geschieht in Europa jedoch regelmäßig. Der Beschluß des Landgerichts Hamburg und die Tatsache, dass der Rat der Europäischen Union Frau Narzieva unverzüglich von seiner Sanktionsliste gestrichen hat, sind mehrfache Belege dafür, dass die gegen sie gerichteten Maßnahmen von Anfang an ungerechtfertigt waren. Sie müssen nun auch in allen anderen Jurisdiktionen, in denen sie noch in Kraft sind, aufgehoben werden."
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