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Unwetterschäden schnell der Versicherung melden

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Unwetterschäden schnell der Versicherung melden

Was zu tun ist, wenn Gewitter mit Sturm, Starkregen und Hagel üble Folgen haben

Nach wochenlanger Hitze und Trockenheit warnt der Deutsche Wetterdienst vor möglichen Gewittern mit Starkregen, Hagel und Sturmböen in Teilen Deutschlands. Dabei können Bäume umstürzen, Äste abbrechen und Dachpfannen von Häusern geblasen werden. Außerdem können große Regenmengen örtlich zu Überflutungen führen. „Im Schadensfall gilt der Dreiklang aus Sichern, Dokumentieren und Informieren”, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, was man zu Hause rechtzeitig sichern sollte und wie mögliche Schäden bei der Versicherung gemeldet werden müssen.

Vorbeugen und auf die eigene Sicherheit achten

Das Wichtigste ist die eigene Sicherheit – vor, während und nach dem Unwetter. Alles, was beweglich ist und umstürzen oder weggeweht werden könnte, sollte, soweit möglich, vorab gesichert werden. Das gilt etwa für Sonnenschirme, Möbel oder Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten. Autos sollten möglichst geschützt abgestellt werden. Während eines Unwetters sollte man sich nicht unnötig in Gefahr bringen und den Aufenthalt im Freien vermeiden. Ist der Sturm vorüber, ist weiterhin Vorsicht geboten: Ein undichtes Dach oder der vollgelaufene Keller können eine Gefahr darstellen.

Schäden dokumentieren

Wurden Haus, Auto oder Hausrat durch Sturm, Wasser oder Hagel beschädigt, ist es wichtig, alle Schäden zu dokumentieren. Betroffene sollten mit dem Smartphone oder der Kamera aussagekräftige Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Zeug:innen aus der Nachbarschaft können zusätzlich hilfreich sein.

Schäden begrenzen

Es gibt eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Betroffene müssen Schäden so klein wie möglich halten und sollten Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden – wenn es gefahrlos möglich ist. Also etwa Wasser im Keller abpumpen, defekte Scheiben provisorisch abdecken oder ein beschädigtes Dach vorübergehend mit einer Plane schützen.

Versicherer informieren

Bei Schäden muss zeitnah die Versicherung informiert werden. Dabei können Betroffene auch gleich die nächsten Schritte besprechen. Je nach Schaden müssen verschiedene Versicherer kontaktiert werden. Sturmschäden am Haus sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Achtung: Ist Wasser durch Starkregen oder Rückstau von außen ins Haus eingedrungen, ist das nur mit der Erweiterung der bestehenden Versicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel, Elektrogeräte und Wertsachen. Schäden am eigenen Auto durch Sturm oder Überschwemmung übernimmt üblicherweise die Teilkaskoversicherung.

Für die Zukunft vorbeugen

Extreme Wetterereignisse werden zunehmen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Einen Ersatz für Schäden am Gebäude durch Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasserschäden bietet beispielsweise die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an vielen Sachen im Gebäude ab. Wer unsicher ist, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht oder etwa um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden sollte, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden. Dort gibt es auch Hilfe bei rechtlichen Streitigkeiten mit der Versicherung.

Weiterführende Informationen:

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Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.

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