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Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

Pressemeldung des ZdP e.V.: „Steuernachzahlung? Der Pfandkredit als schnelle Lösung"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP):

Steuernachzahlung? Der Pfandkredit als schnelle Lösung "

In seinem heutigen Beitrag widmet sich Sven Schumachers, Mitglied des Vorstandes des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) dem Thema "Steuernachzahlung? Der Pfandkredit als schnelle Lösung":

Stuttgart, 5. Februar 2026 – Kennen Sie das auch? Das Jahr lief überraschend gut, die Geschäfte brummten – doch die Steuervorauszahlungen waren überschaubar. Und dann das: Ein Brief vom Finanzamt mit einer saftigen Nachzahlung. Das Problem? Das Geld ist längst ausgegeben oder wieder investiert. Und als wäre das nicht genug, erhöht das Finanzamt auch noch gleich die Vorauszahlungen für die Zukunft.

Auch Angestellte kann es treffen

Doch nicht nur Kleinunternehmer und Selbständige erleben beim Öffnen des Steuerbescheids manchmal ihr blaues Wunder. Auch Angestellte müssen plötzlich nachzahlen – etwa nach einem Steuerklassenwechsel, wenn statt der erhofften Rückerstattung eine Forderung kommt. Und es gibt noch eine Vielzahl weiterer Gründe, weshalb es zu einer Nachzahlung kommen kann. Dazu zählen beispielsweise ein gestiegenes Einkommen, Nebeneinkünfte oder Veränderungen bei den Werbungskosten.

Das deutsche Steuersystem ist komplex – so weit, so bekannt. Wichtig ist vor allem eins: die vom Finanzamt gesetzte Zahlungsfrist einhalten! Sonst werden zusätzlich Säumniszuschläge fällig, und die können richtig wehtun.

Die schnelle Lösung: Der Pfandkredit

Was also tun, wenn das Geld gerade knapp ist? Eine Option, an die viele nicht sofort denken: der Pfandkredit. Er kann zumindest kurzfristig einen schnellen und unbürokratischen Ausweg bieten.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Oft günstiger als ein Bankkredit – besonders bei kurzen Laufzeiten
  • Keine Fragen zu Verwendungszweck, Einkommen oder Bonität
  • Schnell, diskret und unbürokratisch
  • Keine persönliche Haftung

Der Pfandkredit eignet sich somit für alle, die nur ein kurzes Zeitfenster überbrücken müssen – zum Beispiel, weil in drei oder vier Monaten wieder Geld reinkommt. Die Statistik spricht für sich: Mehr als 90 Prozent der Kunden lösen ihr Pfand rechtzeitig wieder aus.

So funktioniert's

Der Ablauf ist denkbar einfach: Sie bringen einen Wertgegenstand zum Pfandleiher, erhalten sofort Bargeld – fertig. Das Beste daran: Es gibt keine persönliche Haftung. Die Sicherheit besteht allein aus dem Pfand selbst. Das ist in § 5 der Pfandleiherverordnung gesetzlich als „reine Sachhaftung“ festgeschrieben.

Und wenn Sie das Pfand nicht auslösen? Nach Ablauf der vier Monate wird es durch einen öffentlich-rechtlich vereidigten Auktionator versteigert – so schreibt es die Pfandverordnung vor. Falls dabei mehr herauskommt als Kredit, Zinsen und Gebühren, bekommen Sie die Differenz ausgezahlt.

Auf der sicheren Seite

Übrigens: Jedes Pfandleihhaus in Deutschland unterliegt strengen staatlichen Kontrollen – bei Ablauf, Konditionen und der Aufbewahrung Ihres Pfandguts sind Sie also auf der sicheren Seite. Der Pfandleiher beleiht allerdings nur Gegenstände mit echtem Wert. Entscheidend ist der sogenannte Zeitwert – also der Neuwert minus Wertminderung durch Abnutzung oder Alter – plus die Wiederverkaufschancen.

In Frage kommen neben Gold- und Silberschmuck, vor allem Goldmünzen und -barren, Markenuhren sowie Luxus- und Designer-Accessoires, wie Markentaschen oder -schreibgeräte. Denkbar sind auch Antiquitäten, Kunstgegenstände, wertvolles Porzellan sowie Musikinstrumente.

Nicht nur für Steuernachzahlungen

Und natürlich gilt: Ein Pfandkredit eignet sich nicht nur für Steuernachzahlungen. Brauchen Sie schnell und unbürokratisch Bargeld, möchten sich aber nicht an lange Kreditlaufzeiten binden? Dann ist der Pfandkredit genau das Richtige für Sie.

Informationen, wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der ZdP-Website (www.pfandkredit.org) unter dem Mitgliederverzeichnis: https://www.pfandkredit.org/mitglieder/.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Weitere Infos: www.pfandkredit.org

Rück- oder Interviewanfragen mit Sven Schumachers, Mitglied des Vorstandes des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  iris.albrecht@irisalbrecht.com
www.irisalbrecht.com
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