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Grillfürst

Alles im grünen Bereich: Was beim Grillen in Deutschland erlaubt ist - und was nicht

Alles im grünen Bereich: Was beim Grillen in Deutschland erlaubt ist - und was nicht
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Bad Hersfeld (ots)

Grillduft in der Nase, ein kühles Bier in der Hand und die Sonne im Rücken - intensiver lässt sich der Sommer kaum spüren. Doch dürfen wir einfach so immer und überall den Grill anwerfen? Grillfürst, Deutschlands größter Grillfachhandel, hat einen Blick auf die aktuelle Gesetzeslage geworfen und erklärt die wichtigsten Spielregeln.

Wer im Sommer durch die Stadt oder das Dorf radelt, hat ihn immer wieder in der Nase: den Duft nach frisch Gegrilltem. In vielen Gärten kommt der Grill mehrmals in der Woche zum Einsatz. Und auch auf Balkonen oder in Parks wird gerne und viel gegrillt. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Die gute Nachricht gleich vorweg: In Deutschland darf man tatsächlich in den meisten Fällen ohne große Einschränkung grillen. Dabei Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen - zum Beispiel auf die direkte Nachbarschaft -, sollte selbstverständlich sein. Die gesetzlichen Regelungen zum Thema Grillen sind nicht immer eindeutig und können sich von Bundesland zu Bundesland oder gar von Stadt zu Stadt unterscheiden. Deshalb informieren Grillfans sich am besten direkt vor Ort über die Regeln, etwa bei ihrer Stadt oder Gemeinde. Hier ein paar grundlegende Informationen:

Grillen im öffentlichen Raum

Ein spontanes Grillfest am Badesee oder im Park? Das klingt verlockend. Aber Achtung: Grillen im öffentlichen Raum ist in der Regel verboten. Die Details hierzu stehen zum Beispiel in den städtischen Grünanlagensatzungen und den Gefahrenabwehrverordnungen. Öffentliche Grillplätze, die viele Städte eingerichtet haben, sind dann eine prima Alternative. Doch auch hier gelten oft bestimmte Vorschriften, beispielsweise was die Mindesthöhe des Grills zum Boden betrifft oder den Mindestabstand zu Bäumen.

Illegales Grillen im öffentlichen Raum kann hingegen teuer werden: Das Gesetz sieht ein Verwarn- oder Bußgeld vor. Dieses kann bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, bei großen Verstößen - wie dem Ausheben von Grillgruben oder anderen Beschädigungen - bis zu 5.000 Euro betragen.

Grillen im eigenen Garten

Wer ein eigenes Grundstück hat, darf dort prinzipiell jederzeit nach Herzenslust grillen. Einfach einen ausreichenden Abstand zu den umliegenden Nachbarn halten und intensive Belästigungen durch Rauch, Gerüche und Lärm vermeiden - fertig. Im Gesetz jedenfalls steht nicht, wie oft man grillen darf. Allerdings hat kürzlich das Landgericht München einem Paar untersagt, öfter als viermal im Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende beziehungsweise an einem verlängerten Wochenende zu grillen. Das Urteil ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und erstmal nur für die am Prozess beteiligten Parteien bindend.

Grillen bei Mietwohnungen

Ob Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten einer Mietwohnung erlaubt ist, steht im Mietvertrag. Meistens sind dann zeitliche Beschränkungen festgehalten, nur selten gibt es ein komplettes Grillverbot. Erlaubt der Mietvertrag das Grillen, sollten vor allem direkte Nachbarinnen und Nachbarn einfach vorher informiert werden. Dann können diese noch reagieren und beispielsweise ihre Türen oder Fenster schließen. Elektro- oder Gasgrills, die keinen Rauch verursachen, eignen sich für Mieterinnen und Mieter besonders gut.

"Egal, was genau im Mietvertrag oder im Gesetz steht: Der Sommer ist viel zu schön, um sich mit anderen über das Grillen zu streiten", sagt Joachim Weber, Geschäftsführer der Grillfürst GmbH. "Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die Regeln halten, macht es doch sowieso am meisten Spaß. Und was ist schon besser geeignet, um gemeinsam eine gute Zeit zu haben, als zusammen am Grill zu stehen und etwas Leckeres zu genießen."

Sicherheit geht vor

Egal ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Freien: Sicherheit hat beim Grillen immer Vorrang. Ein Grill muss stets sicher und fest stehen sowie weit entfernt sein von brennbaren Materialien wie Möbeln oder trockenen Pflanzen - auch Kinder dürfen dem Grill nicht zu nahe kommen. Nach dem Grillen müssen Glut und Asche vollständig erloschen und abgekühlt sein, bevor sie entsorgt werden. Weitere Tipps und viele nützliche Infos rund ums Thema Grillen hält Grillfürst in seiner Ratgeber-Rubrik auf der Website bereit.

Pressekontakt:

P.U.N.K.T. Gesellschaft für Public Relations mbH
Benjamin Kolthoff
Völckersstr. 44
22765 Hamburg
Telefon: +49 40 8537600
E-Mail: bkolthoff@punkt-pr.de

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