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Frühstart-Rente: Finanztip zeigt, mit welchen Juniordepots Eltern optimal für ihre Kinder sparen
Pressemitteilung
Frühstart-Rente: Finanztip zeigt, mit welchen Juniordepots Eltern optimal für ihre Kinder sparen
Berlin, 03.12.2025 – Der angekündigte Start der Frühstart-Rente ab 2026 rückt das langfristige Sparen für Kinder in den Fokus. Eine frühe Anlage in einen weltweit streuenden Aktien-ETF führt zu deutlich höheren Renditen als klassische Sparprodukte. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Finanztip. Acht von 13 getesteten Juniordepots bieten Eltern kostengünstiges und einfaches Investieren für ihre Kinder. Der unabhängige Geldratgeber erklärt, was Eltern bei der Wahl des passenden Juniordepots beachten sollten.
Spätestens seit der von Union und SPD angekündigten Frühstart-Rente erfährt das Sparen fürs Kind verstärkte Aufmerksamkeit. Die Frühstart-Rente ist eine staatliche Unterstützung für die Altersvorsorge von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die 2026 starten soll – wie genau ist noch unklar. Die bisher bekannt gewordenen Pläne sehen vor, dass Kinder zwischen sechs und 17 Jahren monatlich zehn Euro Förderung bekommen. „Unabhängig von der staatlichen Förderung ist ein Juniordepot mit einem weltweiten Aktien-ETF die beste Möglichkeit, für den Nachwuchs vorzusorgen“, sagt Nadine Graf, Geldanlage-Expertin bei Finanztip.
Erhalten Kinder ab ihrem sechsten Geburtstag die Förderungen der Frühstart-Rente durchgängig bis zur Volljährigkeit, kommen über die monatlichen Einzahlungen für zwölf Jahre 1.440 Euro zusammen. Ab dem 18. Geburtstag gibt es keine staatlichen Einzahlungen mehr. Dann können allerdings schon 2.090 Euro im Depot liegen – vor Steuern. Das wäre der Fall, wenn das Geld in einen passiven Welt-Aktien-ETF angelegt wird, der die Ausschüttungen wiederanlegt. Wer über die staatliche Förderung hinaus kein weiteres Geld einzahlt, hat mit 67 Jahren, dem aktuellen Renteneintrittsalter, einen Depotwert von 73.067 Euro.
„Ist das Geld als Ausgleich für die Rentenlücke gedacht, sind höhere Sparsummen erforderlich”, rät Graf. Zahlen die Eltern für ihr Kind monatlich 150 Euro in einen Welt-Aktien-ETF ein, ergibt sich nach zwölf Jahren ein Depotwert von rund 31.300 Euro – bei sechs Prozent Rendite pro Jahr. Finanztip hat analysiert, dass eine solche Rendite mit einem weltweit streuenden Aktien-ETF langfristig im Durchschnitt erreicht werden kann. Führt das Kind als Erwachsener den Sparplan mit 150 Euro weiter, ergeben sich bis 67 über eine Million Euro.
Was ein gutes Kinderdepot ausmacht
„Wer ein Depot für sein Kind eröffnen möchte, sollte sich die einzelnen Funktionen der Anbieter genau anschauen“, so Graf. Wichtige Kriterien sind: Es sollten keine Depotführungsgebühren anfallen und auch die Kosten für den Handel von Wertpapieren sollten niedrig sein. Das gilt insbesondere für weltweit breit gestreute Aktien-ETFs. Die Kosten sollten sich zudem nicht verändern, wenn das Kind volljährig wird. Neben der Einmalanlage sollten auch Sparpläne möglich sein und die deutsche Abgeltungssteuer automatisch abgezogen werden.
Finanztip hat 13 Juniordepots verglichen, die diese verbraucherfreundlichen Kriterien erfüllen. Weitere Voraussetzung war, dass sie für Privatanleger geeignet und deutschlandweit abschließbar sind. Das Ergebnis: Acht Anbieter ermöglichen kostengünstiges und einfaches Investieren: Scalable Capital, Finanzen.net Zero, Flatex, ING, Consorsbank, S Broker, Comdirect. Die gesamten Testergebnisse erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher im aktuellen Juniordepot-Vergleich.
Das sollten Eltern bei der Einrichtung beachten
Bei der Depoteröffnung wird mindestens die Steuer-ID und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Und um Steuern zu sparen, sollten Eltern besser nicht im eigenen, elterlichen Depot für den Nachwuchs sparen. Denn nur wenn das Kind ein eigenes Depot hat, kann dessen Sparerpauschbetrag voll genutzt werden. Einen solchen Pauschbetrag haben nämlich auch minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen bereits. „Die Eltern verwalten das Depot dann, bis das Kind 18 Jahre ist, ab dann verfügt das Kind darüber“, so Graf. „Auch vor der Volljährigkeit gehört das Geld dem Kind, die Eltern können es also nicht anderweitig verwenden.“
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